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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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246 IV. DIE INTERVALUTARISCHEN BEZIEHUNGEN DER PESETA SEIT 1883.

man zunächst auf diejenigen, welche den nationalen Industriellenam wenigsten schadeten, auf Nahrungsmittel und Rohstoffe( Ge-treide, Wein, Öl, Kohle, Petroleum, Kaffee, Tee, Zimmt usw.),Fabrikate ließ man dagegen größtenteils von Goldzöllen frei.

Um nun aber bei hohem Agio den Handel mit dem Aus-lande nicht zu sehr zu erschweren, wurden die Zölle nach einergleitenden Skala erhoben. Bei einem mittleren Agio von40-100% wurden die Preise um 30%

30-39%20-29%

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10-1900

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25%

20%

10%

herabgesetzt. Bei einem mittleren Agio von 10% excl. unddarunter fand keine Reduktion der Zölle statt.

Als mittlerer als Basis für die Zollerhebung dienenderWechselkurs wurde vom Finanzministerium am 15. und letztenTage jeden Monats der Durchschnittskurs von Sichtwechselnauf Paris in der vorangegangenen halbmonatlichen Periode fest-gesetzt und in der Gazeta de Madrid publiziert.

In richtiger Erkenntnis, daß die Beschaffung von Gold-münzen auf große Schwierigkeiten stoßen würde, ließ die Re-gierung zu Zollzahlungen außer dem Goldgeld spanischen Geprägesund den Goldmünzen der Länder der lateinischen Union fol-gende Goldersatzmittel zu:

1. Banknoten der Bank von Frankreich,

2. Wechsel und Schecks auf Paris, London, Brüssel und Berlin, falls sie auf Franken, Pfund Sterling und Mark lautetenund genügend garantiert waren.

Um eine Verbilligung von Auslandswechseln herbeizuführen,gestattete die Regierung durch Dekret vom 31. Mai 1902, daßauch durch Gold, Silber oder Wertpapiere gedeckte Zahlungs-verpflichtungsscheine( Bonos oder Vales ) besonders ermächtigterBanken und Quittungen über noch nicht fällige Zinsscheine deräußern abgestempelten Anleihe bei Zollzahlungen angenommenwürden. So konnten Bankiers und Kreditgesellschaften Goldoder andere Werte bei der Depositenkasse des Staates zins-tragend hinterlegen und dagegen Bons ausgeben, die erst dann