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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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§ 13. ERFOLGLOSE VERSUCHE ZUR BESSERUNG DES PESETAKURSES. 251

Gesetzlich war die Bank zwar nicht verpflichtet worden, Notenzurückzuziehen und Schritte zur Herstellung des Paristandesder Peseta und des Franken zu tun, die Absichten des Gesetz-gebers gingen aber dahin. In den Parlamentsverhandlungensprach es die Regierung offen aus, daß man das Frankenagiobeseitigen müsse durch Beschränkung der notalen Umlaufsmittel.

Man nahm in Spanien an, daß bei einer Kontraktion derZahlungsmittel der Binnenwert der Peseta steigen würde, daßdie Warenpreise im Inlande sinken müßten, und schloß daraus,daß infolge der Werterhöhung der Peseta im Inlande auch derWert der Peseta dem Franken gegenüber steigen würde. Manübersah jedoch dabei ganz, daß diese Werterhöhung der Valutadem Auslande gegenüber nur stattfinden konnte, wenn Aus-länder bewogen wurden, für spanische Wechsel höhere Preisezu zahlen. Dies konnte höchstens geschehen, wenn mit demSinken der Warenpreise im Inlande auch die Exportartikel imPreise fallen würden. Jedoch bei sinkenden Warenpreisen desInlandes fallen niemals die Ausfuhrartikel im Preise, da dieinländischen Exporteure Waren nicht billiger abgeben, als siedieselben im Auslande verkaufen können.

Von der Einschränkung der inländischen Zahlungsmittelließ sich keine Valutaverbesserung erwarten. Niemals zahlteder Ausländer schon deshalb mehr Werteinheiten seines Geldesfür fremdes Geld, weil das fremde Geld sich vermindert hatte.Ebenso lieferte der inländische Inhaber von Auslandsdevisenseine Wechsel nicht deshalb billiger, weil die Warenpreise imInlande infolge Kontraktion der Zahlungsmittel gefallen seinkonnten. Eine Besserung der Valuta konnte nur pantopolischeintreten, wenn das Ausland bewogen wurde, mehr spanischeZahlungsmittel zu begehren oder das Inland weniger ausländischeZahlungsmittel zu verlangen.

Sollte aber ein dann erreichter Kursstand der Peseta fest-gehalten werden, so bedurfte es durchaus einer den Kurs be-aufsichtigenden und leitenden Behörde.

Neben der Verminderung des Banknoten umlaufes alsMittel zur Wiederherstellung des Paristandes hatten die Gesetz-