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Das Geldwesen Spaniens seit dem Jahre 1772 / Fritz Rühe
Entstehung
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268 IV. DIE INTERVALUTARISCHEN BEZIEHUNGEN DER PESETA SEIT 1883.

und Ausfuhrzölle in Gold erhoben werden sollten. Dieses Projektwurde von den Kammern genehmigt und als Gesetz vom 20. März1906 veröffentlicht. Rußlands, Österreichs und Italiens Beispiele,alle Zölle in Gold zu erheben und mit den durch die Zollein-nahmen gewonnenen Mitteln die Wechselkurse zu regulieren,hatten der spanischen Regierung die Wege gezeigt, wie manzu einer Heilung der Valuta kommen könne.

Das Gesetz ordnete an, daß vom 1. Juli 1906 alle Zoll-zahlungen mit den bisher zugelassenen Geldarten und Devisen ¹)in Gold oder Goldwerten zu zahlen seien und ließ hinfort auchNoten der Bank von England als Zahlungsmittel für Zoll-zahlungen zu.

Die Zahlungen in effektivem Golde wurden dadurch ge-ringer, man dehnte den Kreis von Goldersatzmitteln immerweiter aus.

Die Erhebung sämtlicher Zölle in Gold 2) hatte die größtenVorteile für die Valuta. Denn erstens wurde durch die im Gold-aufschlag liegende materielle Erhöhung der Zölle der Importvon Waren erschwert und dadurch die Zahlungsbilanz erheblichentlastet. Dann aber brachten die Goldzölle dem Staate jetztdie Summen, um eine wirksame Beeinflussung der Wechselkursevornehmen zu können. Die Goldeinnahmen, welche in denJahren 1902-1905 nur gereicht hatten, um die staatlichenGoldausgaben von ca. 60 Millionen Franken zu decken, gingenseit 1906 bedeutend über die notwendigen Bedürfnisse desStaates hinaus.

1) Siehe§ 13, Seite 246.

2) Der für die Zollerhebung geltende Frankenkurs wird zur Zeitmonatlich durch königliche Dekrete festgesetzt und ist stets der Durch-schnittskurs der offiziellen Frankennotierung an der Madrider Börse desVormonats. Die Reduktion der Zolltarife bei höherem Agio als 10% istdurch königl. Dekret vom 23. März 1906 aufgehoben. Die Zollsätze bleibensich seitdem gleich, ganz gleichgültig, wie hoch das Agio notiert. Beiallen Zollzahlungen werden die Goldpeseten in valutarisches Geld, d. h. inSilberpeseten, umgerechnet und der errechnete Betrag ist in Goldwertenzu entrichten.