§ 14. DIE REGULIERUNGEN DES PESETAKURSES DURCH DEN STAAT. 269
In folgender Weise steigerten sich die Goldeinkünfte 1) desStaates aus den Zollerhebungen:
Millionen Franken oder Goldpesetas:
1902
39,2
1903
49,2
1904
52,6
1905
78,6
1906
173,4
1907
138,4
1908
137,3
1909
156,75
1910
. 168,75
Da der Staat seit dem Jahre 1906 stets größere Gold-bestände besaß, nahm nun das Wechselbureau, welches Villaverde1903 vorgeschlagen, de facto, wenn auch nicht de jure seineFunktionen auf. Ohne gesetzlich ausgesprochene Autorisationwirkte seit 1906 das Schatzamt täglich durch Abgabe von Franken-wechseln auf die Kurse ein. Denn die Bank von Spanien ver-kaufte infolge Delegation des Finanzministeriums auf der Börsedie dem Staate in der Bank zur Verfügung stehenden Frankenin den vom Finanzministerium angegebenen Beträgen und zuden vom Schatzamt erwählten Kursen. 2) Aus dem früherengrößten Käufer von Auslandsdevisen war jetzt im Staate dergrößte Verkäufer entstanden.
Die Nachfrage nach ausländischen Wechseln war zwar seit1906 durch den erweiterten Bedarf der Importeure erhöht worden,aber die jetzt in einer starken Hand vereinigten Goldwertekonnten sowohl durch die ermöglichte Intensität wie durch die
¹) Die Zahlen für 1902-1905 sind der Zeitschrift ,, El Economista“,Jahrg. 1906, für 1906-1908 dem Deutschen Handelsarchiv, Jahrg. 1909,für 1909-1910 der Frankfurter Zeitung Nr. 234 vom 24. Aug. 1911 ent-
nommen.