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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
Entstehung
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OTTO HARTWIG

Ort Gelthus in Oppenheim 310 rheinijche Gulden zu zahlen. Auf Verwendung desRathes der Stadt Straßburg gab jedoch Gutenberg den Verhafteten dann nicht nur frei,fondern erließ ihm auch die Zahlung der Summezu ehren und zu liebe den Meißernund Rat der Stadt Straßburg . Aller Wahrfcheinlichkeit nach wurde die Angelegenheitnach ihrer finanziellen Seite hin aber anderweitig geregelt. Denn es jcheint doch mitihr zufammenzuhängen, daß die Stadt Mainz mit Gutenberg am 25. Mai 1434 (ich dahinvertrug, ihm eine jährliche Leibrente von zwölf Gulden in zwei Terminen zu zahlen,welche ihm in Folge der Erbtheilung mit feinem Bruder Friele zugefallen war und früherin der Flöhe von vierzehn Gulden an diefen hatte bezahlt werden follen. 10 Man hat ausder Thatfache, daß Gutenberg fo rafch auf die Auszahlung des Kapitals verzichtete, fchlie-ßen wollen, daß er fleh damals inleidlich guten pecuniärenVerhältniffen befunden habe.Dem fcheint jedoch nicht fo gewefen zu fein. Denn bezog er auch aus der Heimath außerdiefer Rente nachweislich noch eine andere von zehn Gulden, die ihm von feinem OheimJoh. Leheymer vererbt worden war, fo mußte er fich daneben doch feinen Lebensunterhaltdurch Arbeit verdienen. Eher könnte man aus dem Umftande, daß er mit einem zweitenAdligen (miles), der (ich auch in Straßburg aufhielt, i. J. 1441 vom dortigen Thomasftifteals Bürge eines Dritten für 100 Pfund Heller angenommen wird, auf eine günftigereFinanzlage fchließen. Aber ein Jahr fpäter (17. Nov. 1442) muß er felbß mit dem Straß-burger Bürger Martin Brechter für fich eine Schuld von 80 Pfund Straßburger Denaregegen eine jährliche Rückzahlung von 4 Pfund Denare aufnehmen und verpfändet dafürobenerwähnte Jahresrente von zehn Gulden. Bis zum Jahre 1457 ift Gutenberg, felbftvon Mainz aus, diefer Verpflichtung nachgekommen. Später hat das Thomasftift die Schuldßreichen müffen. Der Umftand, daß er 1439 mit'dem kleinen Steuerbeitrage von 12 Schil-lingen zu demWeinumgelte in Rückßand blieb und ihn erß 1440 zahlte, fowie einigeandere Angaben laffen gleichfalls feine preeäre Lage erkennen. Er hatte im Anfang dervierziger Jahre nur für ein halbes Pferd im Dienfte der Stadt aufzukommen, feine ganzeHabe war nach den damaligen Anfätjen alfo nur bis zu fechshundert Pfund Heller gefchätjtund für den fog.Helbelingzoll hatte er, und zwar für zwei Perfonen, nur einen Guldenjährlich zu entrichten.

Ueber die Lebensftellung, die Gutenberg in Straßburg einnahm, find wir nur theilweifeunterrichtet. Ift er in dem Anfänge der zwanziger Jahre als Flüchtling nach Straßburg gekommen, fo wird er fich fofort an den Stadtadel angejchloffen haben. Gehörte doch feineFamilie zu den Alten von Mainz, und in Straßburg lebten die Patrizier im Anfänge des15. Jahrhunderts in lebhaften Streitigkeiten mit den Zünften, welche 1419 zu einer großenAdelsfeceffion und zu dem fog. Dachfteiner Kriege führten. Wir finden jedoch JohannGutenberg erft feit 1439, und zwar bis 1444, in der Liße der Conftofler (Conßabularii)d. h. der Stadtariftokratie, welche dem Rathe der Stadt zu Pferde diente, geführt. Diefebeferen damals noch ein Drittel der Rathsßellen, während den Zünften zwei Drittel zu-gefallen waren. Doch war Gutenberg kein voller Conftofler, fondern diente nur beidiefen. Denn er ift nie Vollbürger geworden, fondern blieb einAusbürger, der vomRathe der Stadt officiell alsHinterfaß bezeichnet wird. Da Gutenberg fich wenigftensein Jahrzehnt, aller Wahrjcheinlichkeit nach viel länger, in Straßburg aufgehalten, fichdazu in verfchiedene gefchäftliche Unternehmungen eingelaffen hatte, und die Zuftändefeiner Heimath nicht fehr zur Rückkehr einladend ausfahen, wird er wohl daran gedacht