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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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ZUR EINFÜHRUNG.

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haben, ßch dort für immer niederzulaflen und Bürger zu werden. Dazu konnte ihm dieHeirath mit einer Straßburger Bürgerstochter die Wege ebnen. In der That befitjen wirNachrichten, welche diefe Vermuthung zu betätigen fcheinen. Es foll eine Urkunde vor-handen gewefen fein, nach der Gutenberg der Straßburger Patrizierstochter Anna zureifernen Thüre am Weinmarkte ein Eheverfprechen gegeben habe. Da aber die uns übereinen angeblichen Rechtsftreit mit dieferEnnel überkommenen Angaben, fowie andereNachrichten, nach denen er verheirathet gewefen und Kinder gehabt haben foll, nichtganz ficher und einwandsfrei überliefert find, fo wollen wir fie hier nicht weiter verwerthenund nicht näher auf fie eingehen.

Eine andere Schwierigkeit über die Lebensßellung Johann Gutenbergs in Straßburg bereitet uns eine vollkommen fichere Nachricht vom 25. Januar 1444, nach der er mitfeinem Gefchäftsgenoffen Andreas HeilmannZudiener der Zunft der Goldfehmiedegewefen fei. Denn da er am 12. März 1444 noch alsNachconßofler in der Lifte derConftofler geführt wird, muß er gleichzeitig Mitglied einer gewerblichen und einer nicht-gewerblichen Innung, wenn auch nicht vollberechtigt, gewefen fein. Waren damals dieStände hier auch nicht mehr fo ßreng als früher geßhieden und Einzelne häufiger Ange-hörige mehrerer gewerblicher Zünfte, fo ift doch eine Stellung, wie wir fie hier Gutenberg einnehmen fehen, als ein feltener Ausnahmefall zu betrachten. Die Anomalie erklärt (Ichwohl aus der in Dunkel gehüllten Thätigkeit des raftlos in feiner, in der nach dem Bene-diktinerkloßer von St. Arbogaft genannten Vorftadt Straßburgs gelegenen Werkßätte la-borirenden und [chaffenden Mainzer Patriziers und Technikers.

Es ift nur Einzelnes, was wir hierüber aus den ziemlich umfangreichen, wenn auch nichtlückenlos erhaltenen Akten eines Prozeffes aus dem Jahre 1439 erfahren. Die Arbeiten,mit denen Gutenberg am intenfivften befchäftigt war, treten uns der Natur diefer Akten-ftücke entfprechend nicht fo deutlich entgegen, daß über fie vollftändige Klarheit zu ge-winnen wäre.

Gutenberg hatte Ende 1437 oder Anfang 1438 mit dem Vogt Hans Riffe von Lichtenauein Compagniegefchäft gegründet, um für die alle fieben Jahre ftattfindende, damals inganz befonderer Blüthe ftehendeHeilthumsfahrt nach Aachen Spiegel zu verfertigen.Von diefem Unternehmen erhielten Andreas Dritjehn und Andreas Heilmann aus Straßburg Kunde und wünfehten Gefchäftstheilhaber zu werden. Es wurde ihnen gewährt und derGewinnantheil, der früher für Gutenberg auf zwei Drittel und für Riffe auf ein Drittelfeßgefetjt gewefen war, jetjt fo geregelt, daß Gutenberg die Hälfte, Riffe ein Viertel unddie beiden anderen je ein Achtel des Gewinns erhalten follten. Dafür mußten die beidenneuen Theilhaber hundertundfechzig Gulden an Gutenberg zahlen. In der That hat jedervon ihnen am 22. und 23. März 1438 je achtjig Gulden an ihn entrichtet. Bei einemder Befuche, welche die neuen Socii bei Gutenberg in St. Arbogaft machten, bemerkten fie,daß diefer noch andere Künße, als die Herftellung von Spiegeln, betreibe. Da der Vertrag mitihnen in der Meinung abgefchlojfen war, daß die Heiligthumsfahrt 1439 ftattfinden werde,fie aber nach ihrem fiebenjährigen Turnus erft 1440 ftattfinden konnte und der Gefchäfts-betrieb dadurch eine Störung erlitt, fo ließ fich Gutenberg nach einigem Zaudern auf einenneuen Vertrag mit feinen drei Genojfen auf deren Wunfch für fünf Jahre ein. In diefemverfprach er ihnen,alle fin künfte und afentur fo er fürbaffer oder in ander wege mer er-kunde oder wuße auch zu leren und des nicht vür Inen zu verhelen. Hierfür follten