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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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FRANZ FALK

Verfahren keineswegs vor, fo darf andererfeits die Bedeutung des Verfahrens nicht unter-fchätjt werden; es zeigt uns die metallene Einzeltype in befonderer Verwendung. Wirhaben hier eine neue Art der Wiedergabe von Schriftzeichen, vonkünßlichem Schreiben,characterizare sine penna , freilich ohne das Moment der Vervielfältigung.

Wie weit diefes Stempeldruckverfahren von der Herßellung eines gedruckten Buchesentfernt, liegt auf der Hand: das Verdienß der Erfindung Gutenbergs bleibt davonunberührt . 14

E in anderer in der Handhabung des Stempeldruckesbewanderter Buchbinder, geißlichenStandes, begegnet uns in Südweßdeutßhland, nämlich Kaplan Johannes Richenbach von Geislingen, der noch in den 60 und 70ger Jahren, bei längß bekannt gewordenerThätigkeit der Typographie, Einbände gleich den Nürnbergern herßellte. Seinen Namenfinde ich drei Mal vertreten in Wiegendrucken. Leider konnte ich nicht eines einzigendiefer Bände anßchtig werden und muß mich auf die Wiederholung bibliographißherAngaben Anderer (Eberts Lexikon und Kloß Catalog) beßhränken. Hoffentlich gelingtanderen Nachforfchern in diefer Hinßcht mehr als mir.

1. Ebertim Allgemeinen Bibliographifchen Lexikon 1821 führtS.778unterNr.9688einenWiegendruck an: Hieronymi epistolae, Argentorati, Mentelin (ohne Jahr, jedoch 1469)und fügt die Bemerkung bei:In Briennes 15 Exemplar (für 1200 fr. verkauft) waren aufbeiden Einbanddeckeln mit einem heißen Eifen zwei Infchriften eingebrannt, von welchendie auf der Rückfeite befagte: Per me Johannem Richenbach capellanum in Gyelingen(verlesen ftatt Gysi.) illigatus est a. D. 1469.

Es [cheint, daß Ebert den Lederband fah oder auf einen guten Beobachter ßch ßütjte,wie käme er fonß zu der wichtigen Bemerkung: mit einem heißen Eifen eingebrannt?Es darf die Hoffnung ausgefprochen werden, daß der Band irgendwo auftaucht, dannwird ßch beßätigen, daß im Wefentlichen fein Ledereinband dem der Nürnberger Col-legen gleicht.

2. Der Verßeigerungscatalog der Kloßfchen Bücher, London 1835 S. 34 Nr. 460 undS. 35 Nr. 468 gibt Nachrichten über zwei vom Kaplan Richenbach hergeftellte Bücher-einbände.

460. Augustinus De civitate Dei L. XXII cum commentariis Thomae Vallois et Nie.Triveth. Argentorati, Joh. Mentelin 1468/69 nebß der Bemerkung: An exceedlingly

inter esting and curious copy, in the original binding, whereon is impressed the followinginscription, in large letters, on the one side:

Agu. sti. nus. de civitate . dei.pertinet dho georgio. ruch. de gamundia. On the other:Illigatus . est . anno .1470 .per. me. iohannes. richenbach. capellanum. in .gys. lingen.468. Augustini Confessiones L. XIII. Argentorati, Joh. Mentelin 1468/69 mit der Be-merkung : This volume is also in its original binding, with the following inscriptionin large letters impressed thereon, on the one side:

Agustinus. in. li. bro . confession.pert'. dmo . i. ruch. On the other:

Illegatus . ano 1470 .per me rieh . en . bach in gislingen.

Der Beßtjer Georg Ruch, Prießer in Gmunden , ließ alfo bei dem Kaplan Joh. Richen-bach in Geislingen, nicht etwa Straßburg , dem Druckorte, binden. 16 Daß Richenbach Einzel-ßempel verwendete, erfichtlich an demi zwifchen Punkten vor Ruch in Nr. 468,