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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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DAS GESCHLECHT GÄNSFLEISCH. IX. DER NACHLASS DES ERFINDERS.

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zwischen gedachtem Hennen zumjungen, und Johann Fausten von Mentz auffgerichtetworden cum aliis quibusdam huc facientia inter mea Manuscripta.

Hierbei nicht davon die Rede, ob der Schreiber (ich auf ein bei ihm befindlichesOriginal bezieht, oder nur auf eine Abfchrift, die er gefertigt hat, ohne (ich über dieQuelle auszulaffen.

In dem reich ausgeftatteten Exemplar der Genealogia etc. der zum Jungen aus demJahre 1638, das ganz von der Hand desjoh. Max. z. Jungen herrührt (im Beßtje desFrhrn. v. Bellersheim zu Darmßadt), hat die Einreihung Gutenbergs in der Familie zumJungen einen Fortfehritt gemacht. Es heißt Theil II, S. 60, unter der Descendenz einesHeinrich z.Jungen:

Henn zum Jungen zu Gudenberg Ist geb. in Ao. 13. starb 14. lebte noch 1455.Diessem wurdt von vielen Authorn die Erfindung der löblichen Truckerkunst zuge-schrieben; vide mea Mss. vom Ursprung der Truckerey. Dann weilen sich ettliche zumJungen von ihrer behaussung Gudenberg zu Mentz geschrieben, vid. fol. 45 hujusGenealog, (hier wird die Urkunde von 1391, Urkundenbeilage X, II angezogen) nennetihn billig Wilhelmus Paradinus in Chron. Sabaudiae. fol. mihi 333 Johan Gutembergzum Jungen, da er setzet: (folgt Citat. Vergi, v. d. Linde, Gefchichte d. Erfindung d.Buchdruckerkunß II, S. 467, Anm. 2).

A. A. v. Lersners Chronica, deren I. Theil 1706 erfchien, hat diefe Ableitung Guten-bergs beibehalten; ebenfo J. M. Humbracht in feiner 1707 erfchienenenHöchße ZierdeTeutfchlandes auf Tafel 47.

J. E. v. Glauburg hatte in feiner zu drei verfchiedenen Zeiten gefchriebenen Randbe-merkung zum Manufcript von alten Dingen der erlichen ftadt Mentje (Frankfurter Stadt-bibliothek II, 18) auf f. 56 urfprünglich auch noch an der Ableitung Gutenbergs aus derFamilie zum Jungen feftgehalten. Nachdem er die richtige Familienzugehörigkeit wiederaufgefunden hatte, radirte er die Wortezum Jungen, den Namen des Vaters und den derBegräbnißkirche, und fetjte (tatt deffen:Gänsfleifch,Frilone Gänsfleifch undD.Francisci. Er vergaß aber den Abfat} wegen des Wappens und dem angeblichen Todes-jahre 1478 völlig zu tilgen, der ßch auf eine ganz andere Perfon bezog. Diefe Randnotiz bei Bockenheimer, Gutenbergs Grabßätte, S. 4, abgedruckt, ohne daß auf diefen Sach-verhalt hingewiefen worden ift.

Die Stelle im II. Theile der Fr. G. Ch., f. 510, wo davon die Rede ift, daß Johann FauftMiterfinder der Kunft der Truckerei gewefen, gloffirte J. E. v. Glauburg, der das Nota-riats-Inßrument v. 1455 bereits 1712 abgefchrieben hatte, vier Jahre fpäter in (charferundtreffender Art, unter Hinweis auf den Inhalt diefes Documentes. Auf Seite 571 deserften Theiles der Fr. G. Ch. wahrt Glauburg, bei Zurückweifung der Fauftifchen An-fprüche, feine Priorität in der richtigen Ableitung Gutenbergs mit folgenden Worten:

Dennoch erfindet sich offenbahr auss einem alten Faustischen Document, dass JunckerJoh. Guttenberg der rechte Erfinder sey, Joh. Faust aber anfangs nur Geld dargeschossenzu denen Unkosten, nachmals aber darüber mit Guttenberg in Process gerathen unddie Druckerey an sich bracht, auch unverschämter Weiss nachmahls vor den Ersten Er-finder aussgeben worden von seinem Enckel Joh. Schaeffern. Es war aber gemelterJuncker Johann Gutenberg ein Gaensfleisch von Geschlecht, Frielens zum Gaensfleischund Elsen Wyrichin zu Gudenberg Sohn, und hatte die Denomination von seiner