164
K. SCHORBACH
Alle auf den Prozeß Drißehn-Gutenberg bezüglichen Stellen in jenen beiden Aktenheften rührten nachLabordes Angaben von demfelben Schreiber her, deffen Hand bei jedem neuen Abfaß mit mehr Ruhe undSicherheit einfeßte. Die Tilgungen, Korrekturen und Randbemerkungen waren von gleicher Hand undderfelben Tinte (vgl. unfere Tafel 7 nach Laborde PI. I. II).
Beide Handfchriften lagen in einer grauen Kapfel mit der gedruckten Auffchrift: „Documenta typo-graphiae Argentorati inventae“ und wurden in einem Cimelienfchrank der alten StraßburgerBibliothek aufbewahrt, mit der [ie 1870 zu Grunde gingen. Oeffentlich ausgeftellt waren ße noch 1840beim Straßburger Gutenbergfeft im alten Schloß (Pöristyle de sortie); vgl. G. Silbermann et L. Wernert,Les fetes de Gutenberg cölöbröes ä Strasbourg 1840. S. 148 Nr. 22.
Berichte und zum Theil Befchreibungen über diefe Akten beßßen wir von Dibdin, Bibliogr. tour III(1820) S. 53, vom Straßburger Bibliothekar Schweighäufer bei Schaab, Buchdr. I S. 52, von With u. Dr.Bernays (Quartalbl. des Vereins f. Lit. u. Kunft in Mainz IV S. 5ff), von Laborde, Döbuts de l’impr. ä Stras-bourg S. 22 u. A. Bernard, De l’orig. de l’impr. I S. 121. Alle diese waren Augenzeugen. Vgl. ferner M.Vachon, Strasbourg. Les musees S. XVII. und J. Rathgeber, Die handfchriftlichen Schäle der Straßburger Stadtbibliothek S. 100.
3)ManufkriptC enthielt die Nr.VI unferes Textes, alfo denUrtheilsfpruch desRathes. Nach Schöpflinwar es das Protokoll der „Kontraktßube“ (protocollum contractuum) vom Jahre 1439. Eine Befchreibungdes Bandes beßßen wir leider nicht, auch nicht die Angabe, auf welchem Blatt (ich die „Sententia Senatus“befand. Nach Analogie der noch im Straßb. Stadtarchiv erhaltenen Protokolle der Kontraktßube habenwir uns die Handfchrift als einen mittleren Papiercodex in 4° mit Pergamentdecke vorzußellen. Hierinfand [Ich unter mannigfachen anderen Aufzeichnungen von Verträgen, Kaufabfchlüffen, Vergleichen undVerdikten auch das Concept zum Urtheilsfpruch des Rathes in der Sache Gutenbergs . Nach diefem Con-cept mußte dann eine Pergament-Urkunde ausgefertigt werden, die [ich jedoch nicht erhalten hat.
Diefer Band befand (Ich im 18. Jahrh. im ftädtifchen Archiy zu Straßburg . In unferem Jahrhundertwurde das Aktenßück von Dibdin, Bernays, Laborde und Bernard nicht mehr gefehen und befchrieben,was man immer zur Verdächtigung Wenckers und Schöpflins ausgebeutet hat. Die Erklärung iß jedochäußerß einfach. Das Manufkript war nach Bericht eines Augenzeugen bereits am 12. Nov. 1793 mitvielen andern Akten des Straßburger Archivs verbrannt worden [vgl. J. J. Lobftein, Manuel duNotariat en Alsace (1844) S. 327]. 124 Heffels, welcher die Thatfache in Straßburg vom Archivar Brückererfuhr, war aber nicht ehrlich genug, nun hieraus die nöthigen Schlüße zu ziehen.
Von diefen 3 handfchriftlichen Zeugniffen wurde zunächß der Urtheilsfpruch des Rathes im Manufkript Centdeckt. Archivar Jak. Wencker fand ihn fpäteßens im Jahre 1740 im ftädtifchen Archive zu Straßburg .(Man achte im Folgenden genau auf die Jahreszahlen !) Schöpflin kannte dies Aktenftück bereits in feinemProgramma vom Okt. 1740 S. 6f. (wieder abgedruckt in feinen Commentationes historicae 1741. S. 558) undin feinem Auffaße „Dissertation sur l’origine de l’imprimerie,“ welchen er am 9. Mai 1741 bei derAcademiein Paris einreichte (vgl. Memoires de l’Acad. des Inscript. XVII, S. 766), der aber erß 1751 gedruckt vorlag.Daß er Wencker die Kenntniß diefer urkundlichen Nachricht verdankte, erklärte Schöpflin ausdrücklich.
Im Jahre 1745 (alfo 2 Jahre nach Wenckers Tode!) wurden die Manufkripte A u. B vom Straßburger Archivar Jo. Heinr. Barth in einem Gelaffe des Pfennigthurms aufgefunden, als dies Gebäude wegenBaufälligkeit theilweife abgetragen werden mußte (vgl. Schöpflin, Vindiciae typogr. S. 13 f und danachSchaab, Erfind, d. Buchdr. I S. 49). Sie befanden [Ich unter andern Bänden der Rathsprotokolle, welchevon Barth und Schöpflin fofort geordnet wurden. Beim Auffchlagen des Jahrgangs 1439 — der ja Schöpflinbefonders interefßren mußte — entdeckte diefer die Zeugenausfagen aus dem Proceß Drißehn-Gutenberg.
Der Text unferer Prozeß-Akten wurde zuerft 1760 von Schöpflin in feinen Vindiciae typ. Anhang S. 5—30veröffentlicht und zwar mit latein. Ueberfeßung, die aber nicht immer zutreffend iß. Hierauf beruhteMeermanns Abdruck in feinen Origines typographicae II (1765) S. 58ff, der die Schöpflinfche Ueberfeßungetwas modificirte. Nach neuer Vergleichung der Hs. wurden dann nur die Zeugenprotokolle von Dr. Bernaysund With edirt (Quartalblätter des Vereins f. Lit. u. Kunß zu Mainz IV. 1833. S. 8ff) und einige Nach-bildungen beigefügt. Der ganze Text erfchien dann wieder bei W. H. J. van Weßreenen, Verhandelingover de uitvinding der boekdrukkunß (1809) S. 60—83 und bei J. Wetter, Krit. Gefchichte der Erfindungder Buchdr. (1836) S. 56 ff. Im Jahre 1840 gab L. de Laborde (Döbuts de l’impr. ä Strasbourg S. 24 ff) einendiplomatifchen Abdruck, mit Ausnahme des Urtheilsfpruchs und der Klage Beildecks, und fügte eine franz.Ueberfeßung fowie 3 werthvolle Facßmile-Tafeln bei. Eine holländifche Ueberfeßung findet ßch in von der