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Lindes Haarlemfche Coßerlegende 1870. S. 22 ff (englifdi von Heffels 1871. S. 13 flF); der Curioßtät wegenerwähne ich noch die catalanifche Uebertragung bei Jof. Brunet y Bellet, Erros historics V (1898) S. 175 ff.
Größere Stücke aus den Akten find ferner in den meißen Werken über die Erfindung der Buchdrucker-kunß mitgetheilt, die hier nicht verzeichnet werden können. Vollßändige Abdrücke bieten noch von derLinde, Gutenberg (1878) Urk. V, Heffels, Gutenberg (1882) S. 34 fF mit engl. Ueberfeßung und v. d. Linde,Gefch. d. Erf. d. Buchdr. (1886) III S. 755—66. Einen genauen Abdruck gab ich 1892 in meinem Auffaß:„Straßburgs Anteil an der Erfindung der Buchdruckerkunß“ (Zeitfdirift f. Gefch. des Oberrheins N. F. VIIS. 602—616) und verzeichnete dabei die verfchiedenen Lefungen fowie die Fehler und Mißverßändniffeder früheren Herausgeber. Jeßt kann ich dies nicht wiederholen. Meine Abficht iß, diesmal durch Ein-feßung der Interpunktion das Verßändniß des Textes zu erleichtern, soweit das bei dem fchwerfälligenDeutfeh der Akten möglich iß. Die Textabdrücke bei Sdiöpflin und Laborde boten die Grundlage; beidehaben ihre Fehler, die man aber oft durch Labordes Schriftproben controlliren kann. Schöpflin war derGeübtere im Lefen, aber in der Herausgabe recht forglos.
Unfere Facßmile-Tafel (Nr. 7) ift nach Labordes Planche I u. II wiedergegeben. Zur Vergleichung ver-weife ich auf die Reproduktion einiger Stellen in Quartalbl. des Vereins für Lit. u. Kunß in Mainz IVS. 5 f. fowie auf die bisher unbeachtet gebliebenen Nachbildungen in der kleinen Straßburger Feßfchriftvom Jahre 1840: „Gutenberg Erfinder der Buchdruckerkunß. Von den Zöglingen der Straßburger Indußrie-Schule“ S. 13 f., durch welche wir einige weitere Zeilen in Facßmile gewinnen.
Gegen die Aechtheit der Straßburger Prozeß-Akten find von den verfchiedenftenSeiten heftige Angriffe erfolgt, die aber alle auf Voreingenommenheit, Unkenntniß oderKritiklofigkeit beruhen. J. Wetter, 125 der fchon 1836 eine Menge Verdachtsmomentezufammenftellte, um fie aber felbft als hinfällig zu bezeichnen, hat abfichtslos den An-griffen vorgearbeitet. Audi ein thörichter Ausfpruch v. d. Lindes, welchem die wichtigeAusfage des Goldßhmieds Dünne (Zeuge 15) nicht paßte, hat Manchen als Vorwand ge-dient. Vor allem find aber die Straßburger Akten durch die verfteckten Verdächtigungendes Coßerianers J. H. Heffels 126 als Fälfchungen Schöpflins und Wenckers hingeßelltworden und gelten trot; des Widerfpruchs unparteiifcher Männer wie K. Dziatjko undA. Wyß noch heute Vielen, nicht nur in England und Holland, fondern fogar in Guten-bergs Vaterland, als fabricirte Dokumente. Wir müffen daher näher betrachten, wasdiefer Hauptwiderfacher Gutenbergs an gewichtigen Gründen vorgebracht hat. Man wirdftaunen: vage Behauptungen und Anßhuldigungen, aber nicht die Spur eines Beweifes.Heffels verdächtigt zunächß die beiden Auffinder der Urkunden. Daß er gegen diefebeiden Männer in ungerechter Weife voreingenommen ift, haben wir bereits oben (Nr. X)gefehen. Einmal findet Heffels es auffällig, daß den Urtheilsfpruch des Rathes niemand(außer Wendcer und Schöpflin) fpäter mehr gefehen habe. Dagegen iß zu erwidern, daßdies Aktenftück bereits 1793 in den Stürmen der Revolution zu Grunde ging, alfo vonDibdin, Laborde u. A. in diefem Jahrhundert nicht mehr nachgeprüft werden konnte.Sodann findet Heffels es unglaublich, daß Schöpflin (refp. der Archivar Barth!) dieZeugenprotokolle im Pfennigthurm zu Straßburg gefunden habe, weil da keine der-artigen Archivalien verwahrt worden feien. 127 Doch was weiß der Ausländer Heffelsvon den Schickfalen der Straßburger Archive! Schon bei Schilfer 128 war zu finden, daßdort auch andere, als das Scha^amt betreffende, Dokumente lagerten. Eine fchlagendeWiderlegung von Heffels voreiliger Behauptung aber ergiebt fleh aus den Clußrath-fchen handfchriftlichen Miscellaneen 129 im Straßburger Stadtarchiv . Dortheißtes nämlichBl. 130% daß von den vermißten alten Rathsbüchern (fo man Regiftra nennet) ßch einigein dem Pfennigthurm aufgefunden haben, welche dann in das Gewölbe unter der Pfalz ,