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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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ßreitenden Theile im Prozeß als ihren Urheber zu denken.Von Fu ß kann ße ihrer Faffung nach nicht rühren,denn diefer würde gefchrieben haben: ,Inßrumentum ... daz ich mine rechenfchaft.. gethan .. han. So denn keinesfalls ausgefchloffen, daß uns hier einige Zeilen von der Hand Gutenbergs er-halten ßnd, und daß wir das Gutenbergifche, nicht das Fußifche Exemplar des Notariatsaktes vor uns haben.Vorßehende Bemerkung, die A.Wyß im Centralbl. f. Bibliotheksw.VII S. 408 machte, beßimmten mich, hier

eine Nachbildung obiger

Rückenauffchrift zu geben.[Die photographißhe Auf-nahme verdanke ich derGefälligkeit des Herrn Dr.Molsdorf in Göttingen]. Die Möglichkeit der Wyß-fchen Annahme jeden-falls nicht ohne weiteresabzuweifen, da es keinem

Zweifel unterliegt, daß Gutenberg, welcher zu dem Termin nicht erfchienen war, ein Exemplar des Notariats-Inßruments zugeßellt wurde. Sicherheit darüber, ob uns hier ein Autograph Gutenbergs vorliegt,natürlich nicht zu erlangen, aber durch die Ausführungen des Frhr . Schenk (obenS. 122 f) hat die Wyßfche Ver-muthung eine neue Stüße erhalten. Nunmehr es auch erklärt, wie die Urkunde aus Gutenbergs Beßß indie Hände desj. F. Fauß von Afchaffenburg gelangte. In dem Göttinger Original uns demnach jedenfallsnicht das Fußifche, fondern Gutenbergs Exemplar erhalten.

Auf dem Rücken der Urkunde ßehen außerdem noch 2 jüngere Vermerke. Rechts am oberen Randfchrieb eine Hand aus dem Anfang des 17. Jahrh.:

Inßrument zwifch[en] Gutenberg ||vnd Faußen 1455 vfgricht. ||

Es nach Freiherrn Schenk die Hand des Johann Friedrich Fauß von Afchaffenburg. (Siehe obenS. 120 ff).Da die Schrift diefes Vermerkes ßark abgegriffen, wurde von einer Reproduktion der Stelle Abßandgenommen. Am unteren Rand ßeht ein Eintrag aus dem 18. Jahrh.:

NB über Einrichtung der erßen Druckerey ||entfponnen proceß betr. ||

Köhler verdankte die Benußung des Originals dem Eigentümer desfelben, einem Vetter des Herrn vonGlauburg in Frankfurt a. M. (vgl. Heffels Gutenberg S. 63 Anm. und S. 72 fowie v. d. Linde, Erfind, derBuchdr. I S. 35 ff.). Wie Köhler fpäter in den dauernden Beßß des Aktenßückes kam, ob vielleicht durchSchenkung oder Kauf, nicht aufgeklärt.

Außer dem Original ßnd noch einige jüngere handfchriftliche Cop ien des Textes erhalten. Siegehenzumeiß auf ein Manufkript des J. F. Fauß von Afchaffenburg zurück, das den Titel führte:Diseurs vomUrfprung der Truckerey .. . und von dem fchon Joh. Maxim. Zum Jungen (} 1649) eine Copie anfertigte.Zwei Abfchriften machte Joh. Ernß v. Glauburg für den bekannten Sammler Z. C. v. Uffenbach, und eineneue Copie veranlaßte der Leßtere. Alle diefe befinden ßch jeßt zerßreut in der Stadtbibi, zu Hamburg fowie im ßädtifchen Archiv und in der Stadtbibi, zu Frankfurt a.M. (vgl. Heffels, Gutenberg S.99 f.). DurchAuffindung des Originals haben nun die jüngeren Texte ihren Werth verloren. Um die Gefchichte unferesDokumentes hat ßch Heffels durch eifrige Nachforfchungen Verdienße erworben. Er gab ausführliche Zu-fammenßellungen a. a. O. S. 63102; vgl. jeßt dazu Dziaßko, Samml. bibl. Arbeiten II, S. 111.

Das Helmaspergerfche Notariats-Inßrument wurde zuerß 1734 durch Heinr. Chriß. Senckenberg, Selectajur. et hiß. anecdota I, S. 26977, und zwar laut feiner Angabe nach dem Original veröffentlicht. Allesdeutet darauf hin, daß er das frühere Frankfurter, jeßt Göttinger Exemplar, benußte. Nach SenckenbergsText findet es ßch wieder bei Chrift. Gottlieb Schwarz, Primaria quaedam de orig, typogr. pars I (1740) S. 5bis 13 abgedruckt. In Joh. Chriß. Wolfs Monumenta typographica I (1740) S. 47282 ift der Text nacheiner Copie des Faußfchen Discurfes mit Benußung einer Abfchrift Glauburgs gegeben (alfo nach demHamburger Codex Uffenbachs).

Nach der Original-Urkunde (Göttinger Exemplar) publicirte Joh. David Köhler, Ehrenrettung Gutten-bergs (1741) S. 5457 und zwar, abgefehen von orthographifchen Nebenfachen, ziemlich zuverläfßg. AufKöhlers Ausgabe beruhen folgende fpäteren Abdrücke: W. H. J. van Weßreenen, Verhandeling over de