247
224.
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238.
239.
Auf Rafur wie oben; vgl. Anm. 221.
Hs.: aller. Vielleicht zu lefen: alles.
Schaab IIS.267 Nr. 122 gab nach Bodmanns No-tizen den Namen falfch als „Schumacher“ an.Der obere Theil des Initials J und das darauffolgende n faft ganz weggefchnitten. Die 4 er-[ten Worte der Urkunde find durch [tärkereSchrift hervorgehoben,tlic: in „gütlicher“ ßeht auf Rafur.
Oder „elffen ?“ Correctur am 1.
„Refender“ Umdeutfchung aus refectorium.In dem ungefchickten Saß i[t „thun“ abhängigvom vorhergehenden „zu fehenvndzu hören.“entlicher tag = End-Termin.Convent-Stube=SißungszimmerdesKloßers.In „couent“ fehlt vielleicht der Abkürzungs-ftrich über dem o.geftempt = beftimmt, feßgefeßt.macht = Vollmacht.
verboten = zu wiffen thun, verkündigen,wolfertigk = bereit,entwert = Antwort.
Diefe beidenWorte, als Anfang der Klage Fußs,find in der Urkunde durch größere Schrift her-vorgehoben (vgl. Facflmile, Zeile 22).
240. vberkummes=Uebereinkommen.Ueberdeme iß wohl der Abkürzungsßrich vergeffen undes iß beffer zu lefen: vberkummens.
241. vngeverlich verlegen [hete] -- redlich geborgt(vorgelegt) hätte.
242. werck volnbrengen d. h. nach damaligemSprachgebrauch fchärfer: „dasbegonneneWerkzu Ende führen.“
243. zu folde geben = als Zinfen geben.
244. uff gülte ußnemen gegen Zinfen aufnehmen,borgen.
245. gnungen = Genüge.
246. verlacht = geborgt.
247. ußgeracht — entrichtet.
248. ßch driffet an ... = ßch beläuft auf.
249. folt = Zinfen.
250. gefuch = Zins.
251. geczuge Drudcgeräth (im weiteßen Sinne= Werkzeug).
252. koßen = Geldmittel zum Lebensunterhalt.
253. „geßnde lone“ iß zu verbinden = Geßndelohn.
254. permet = Pergament.
255. dinte=Tinte, fchwarze Farbe; in diefem Falle= Druckerfchwärze.
256. werde der bucher = Herßellung von Büchern.
257.
258.
259.
260.
261.
262.
263.
264.
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266.
267.
268.
269.
270.
271.
272 .
verfoldunge = Verzinfung.
Durch Schreibfehler ßeht in der Urkunde: gemedet.furgewant = vorgebracht.
Wie hier „ym“ zu verßehen iß, muß unentfehieden bleiben. Es kann gleich „ei“ oder „ßbi“ ßehen(vgl. Wyß, Centralblatt für Bibliothekswefen VII S.411).
Der Sinn von „wan“ iß nicht zweifellos. Bedeutet es hier „poßquam?“ Vgl. Wyß a. a. O.
Senckenberg und Köhler lafen „nun“ ßatt des handfehr. überlieferten „men.“ Dies „men “ iß aberßcher zu lefen und darf wohl aufgefaßt werden als dialektifche Nebenform zu „me“ (mehr).
Das 1 in „lüde“ ift Correctur.
Die Worte „fwure, geredt vnd gelubt“ gehören in diefem fchauerlichen Säße zu den vorhergehenden:der ieztgenante Joh. Fuft. Abhängig davon iß: „das alles ... gerecht wer.“
Die beiden erßen Worte von Fußs Eidesleißung find in der Urkunde durch ßärkere Schrift hervor-gehoben (vgl. Facßmile, Zeile 59).
der: Hs. Beffer iß wohl zu lefen „den erßen,“ wie in Zeile 45 ßeht (vgl. das Facßmile).
Fuß verlangte vom Notar (vgl. Zeile 66 der Urkunde) „eins oder mer offen inßrument, fo vill vnd dickym deß noit wurde.“
Abgefehen von früheren Verdächtigungen waren es in jüngßer Zeit Faulmann, Blades und Caßellani,welche die Aechtheit des Dokumentes in Abrede ßellten (vgl. Dziaßko, Samml. bibl. Arbeiten II S. 8).Leider hat auch Fr. Kapp, Gefch. d. d. Buchh. I S. 47 ßch von diefen Zweiflern anßecken laffen.Heffels, GutenbergS.189u. Haarlem thebirth placeofprinting(1887)S.59. FürdasVerßändniß der fchwie-rigen Urkunde hat Heffels nichts gethan; dagegen hat er ßch um die Gefchichte derfelbenVerdienße erwor-ben. Seine Refulate haben aber jeßt nach Auffindung des Originals ihrenWerth zum großenTheil verloren.Faulmann, Die Erfindung der Buchdruckerkunß (1891) S. 149 ff.
Der Name „Granß“ iß ßcher, und es iß nicht an eine Verwechfelung mit dem Mainzer Familiennamen„Cranß“ zu denken (und alfo auch nicht etwa an einen Verwandten des Parifer Druckers MartinKranß). Die beiden Zeugen Kumoff (Komoff) und Ifeneck ßnd mir in Mainzer Akten begegnet.Jakob Fuß, der Bruder des Johann Fuß, war Goldfchmied und hatte vielleicht die erße Beziehungzu Gutenberg, indem er, wie der Goldfchmied Dünne in Straßburg, Aufträge von ihm erhielt. In diefem