251
304. Nach Charles Schmidt (Nouv.ddtails sur Gutenberg S.8) war Martin Brechter auch Bürger in Hagenau.Ueber feine Feßnahme findet (ich keine Nachricht im Hagenauer Archiv, wie mir Abbd Hanauerfreundlich^: mittheilte. Ein Martin Brechter, welcher im Jahre 1484 zu Hagenau als Schöffe erwähltwurde und 1508 ßarb, kann nicht Gutenbergs Bürge fein, fondern etwa ein Verwandter desfelben.
305. Bei v. d. Linde, Gutenberg Urk. XV war das Datum falfch auf den 18. Januar berechnet. Als Wyß infeiner Recen[lon das Datum richtig gesellt hatte, polemißrte v. d. Linde (Erf. d. Buchdr. III, 914Anm. 2) gegen deffen „Schulmeißereien“ und blieb beim 18. Januar. In feinem Eifer hatte er jedochdas Unglück, beiGrotefend die Rubrik für Schaltjahre nachzufehen, machte alfo den früheren Schnitjernoch einmal.
306. Der ausgelaffene Titel lautete bei der Ausfertigung der Urkunde: „Wir Adolf von gottes gnaden desheiligen ßuls zu Menze Erzbifchof, des heiligen Römifchen reichs durch Germaniam Erzcanceler vndKurfurße.“
307. Schon Joannis III S. 424 las ftatt „gewefen,“ was die Handfchrift bietet, „genefen.“ Die Vorlage hattevermuthlich „geniefen“ (mhd. geniezen mit Gen. = Nußen haben wovon), folchen Ausdruck verlangtwenigßens der Sinn.
308. Die Handfchrift hat durch Verfehen „blibet.“ Die vorausgehenden Worte „verkeuffe ader verfchengke“find mit v. d. Linde (Erfind, d. Buchdr. III S. 914) zu überfeßen: „verkaufe oder aus fdtenke.“ DiefeAusdrücke waren formelhaft, wie eine 1462 von Erzbifchof Adolf der Karthaufe verliehene Erlaubnißzeigt (Mittheilung von Dr. H. Heidenheimer in Mainz ).
309. Diefe Unterfchrift wurde bisher immer überfehen. Sie lautet in andern Aktenßücken der Mainzer Ingroffaturbücher ausführlicher: „Dedit literam reverfalem in ßmili forma mutatis mutandis.“
310. Diefe Erwartung, daß Gutenberg noch weitere Dienße leißen folle, beweiß, daß er im Jahre 1465wenigßens nicht erblindet war. Ueberhaupt verdient diefe Nachricht Wimpfelings wenig Glauben, daer ßch in feinen vielen Aeußerungen über die Entßehung der Typographie fortwährend widerfpricht.Die betr. Stelle in feiner Schrift „Argentinenßum episcoporum catalogus“ 1508. Blatt LXII a lautet:Sub hoc Roberto nobilis ars imprefforia inventa fuit a quodam Argentinenß, licet incomplete; fed cumis Maguntiam defcenderet ad alios quofdam in hac arte inveßiganda ßmiliter laborantes ductu cuiufdamJoannis Genßfleifch ex fenio ceci in domo boni montis Gutenberg, in qua hodie collegium eßiurißarum, ea ars completa et confummata fuit in laudem Germanorum fempiternam.
311. Eine Hofordnung des Erzbifdiofs Adolf von Mainz hat ßch (laut gef. Mittheilung des Kreis-Archivs zuWürzburg) nicht erhalten. Einiges läßt ßch aber aus den Ingroffaturbüchern der erzbifch. Kanzlei ent-nehmen, und einzelne Rückfchlüffe geßattet auch die Hofordnung des Erzbifchofs Albrecht II (vgl.J. May, Der Kurfürß Albrecht II von Mainz. II S. 508 ff). Als Gutenberg 1465 unter die Hofleute auf-genommen ward, beßand eine gewiffe Rangordnung derfelben. Die Bezüge an Naturalien (Korn undWein) fowie ev. an Geld waren verfchieden. Auch durch die Hoftracht waren die Klaffen gekennzeichnet.Die Edeln hatten ihre befondere Hofkleidung, die Leibärzte erhielten die Secretarienkleidung, dieBüchfenmeißer diefelbe wie die Kammerknechte, die Münzmeißer wie andere „diener ires glichen.“Der Leibarzt Joh. Nuwenburg empfieng 1465 jährlich außer der Hoftracht 100 Rhein. Gulden fowie denUnterhaltvon Knechten und 3 Pferden. Ein fpäterer Nachfolger desfelben, Dr. Dietrich Grefemund vonMefchede, bezog 1470 jährlich 25 Gulden fowie 25 Malter Korn und 2 Fuder Wein, abgefehen vonden Koßen für Diener und Pferde. Die höchßen Klaffen des Hoflagers, Räthe, Kanzlei und Edelleute,wurden an der Tafel des Erzbifchofs gefpeiß (vgl. May a. a. O. II S. 510). Auch Gutenberg genoß diefeEhre, wenn er feine Wohnung in der kurfürßlichen Reßdenz Eltville nahm.
312. Ueber die Dienßmannfchaft im Erzßift Mainz während des 15. Jahrh. vgl. Hegel, Chroniken Mainz IIVerfaffungsgefchichte S. 221 f.
313. Der Revers Gutenbergs wird (nach dem Mußer ähnlicher, in den Mainzer Ingroffaturbüchern erhaltenerAusfertigungen) ungefähr fo gelautet haben: Ich [Johann Gutenberg] bekennen vnd thun kunt aller-menglich : als der hochwirdigiße furße in got vater vnd herre, her Adolf erwelter vnd beßetigter erz-bifchof zu Menße etc. vnd kurfurße, myn gnediger lieber herre, mich zu ßner gnaden diener vffgenomenvnd entpfangen hat nach inhalt ßner gnaden brieffe darüber gegeben von Worte zu Worte hernach ge-fchrieben vnd alfo lutende: W i r A d o 1 f etc.... [es folgte dann der Wortlaut der obigen Bestallungs-urkunde]. Des fo gereden ich [Johann Gutenberg ] obgenant vnd geloben in waren truwen an einsrechten eydts ßat, des benanten myns gnedigen hern getruwer diener zu ßn, ßnen fchaden zu warnen