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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
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K. SCHORBACH

vnd beßes zu werben, getruwelidi zu dienen, als einem truwen diener ßnem hern zu dienen zußet vndgebürt. . . funder alles geverde. Vnd des zu vrkunde han ich min ingeßegel an difen brief thunhencken, der geben zu Eltvil am .. . Anno domini 1465.

Man vergleiche die faß gleichen Formeln im Ingroffaturbuch 30, Bl. 178 u. 31, Bl. 139 (Kreisarchivzu Würzburg ).

314. Ueber die Wohnung, die Gutenberg in Mainz während feiner legten Lebensjahre innehatte, fehlt eine(Ichere Nachricht. Die Randbemerkung in der ungedruckten Chronik des Grafen Wilhelm Werner vonZimmern ausdem 16.Jh. (Stadtbibi. Mainz ) befagt wohl:Hanß Gudenberg wohnet in der AlgefcheimerBurfch. Aber verdient diefe fpäte Quelle Glauben? Nur diefe aus dem Mainzer Augußinerkloßer(lammende Handfchrift der Zimmernfchen Chronik hat obige Notiz (vgl. Börckel, Gutenberg S. 36 fund Franz Falk, Zur alten Topographie von Mainz 1899 S. 10 f). Notizen über die Algesheimer Burfegiebt Schaab, Gefchichte der Stadt Mainz I S. 440. Vgl. übrigens oben S. 112, IX.

315. Die Einträge in dem Bruderfchaftsbuch von S. Victor ßnd zum Todesjahr Gutenbergs eingereiht, weilfür die Zeit feiner Aufnahme jeder Anhalt fehlt.

316. Hintermagütin fleht in dem fa(l verlofchenen Eintrag von gleicher Hand noch ein langes f mit Ab-kürzungs-Strich. Ein durchftrichenes 1 (etwa = laicus oder legavit) i|t nicht anzunehmen, da es in diefeLi[te nicht paßt. Freih. Schenk denkt an: folvit, ich felber vermuthe die Abkürzung magütinenf (vgl.Tafel 23 oben Spalte II Zeile 9). In Zeile 7 i[t der fpätere Zufaß f. nett (hinter fua) unflcher. Zu erwartenwäre am eheßen: ßmiliter. Das durch(lrichene o vor den Einträgen bedeutet: obiit.

317. Daß Bodmann ihn als Autograph nahm, zeigt fein Raub an der Handfchrift. Ein Blick auf die Ein-träge beweiß aber, daß ße abwechfelnd von den Magißri fraternitatis gemacht worden ßnd.

318. Vgl. Schaab, Gefchichte der Stadt Mainz II S. 356 ff.

319. Bei v. d. Linde, Erfind, d. Buchdr. III S. 954 ff die Inßitutio fraternitatis eccleßae S. Victoris abge-druckt, jedoch fonderbarer Weife nicht nach dem Darmßädter Originalcodex, vielmehr nach einerfpäten Abfchrift (17. Jh.) durch Jo. Gamans (Hs. XXVIII. 3 der Univ.-Bibl. zu Würzburg Bd. V). DieFlüchtigkeiten des Abdrucks ßnd für v. d. Linde charakterißifch.

320. Diefe Brotfpenden ßnd vermuthlich ein Reß der altchrißlichen Agapen.

321. Aus dem Fehlen des Todesdatums in der fog. Grabfchrift Gutenbergs möchte F. Falk (Zur alten Topo-graphie von Mainz S. 13 f) fchließen, daß Gutenberg nicht in Mainz felbß ßarb, fondern am Hoflagerin Eltville. Man müßte dann allerdings annehmen, daß entweder der Kurfürß oder Gutenbergs Ver-wandte die in diefem Falle nicht unbeträchtlichen Begräbnißkoßen getragen hätten.

322. K. G. Bockenheimer (Gutenbergs Grabßätte 1876) hat dies Zeugniß ablehnen und nachweifen wollen,daß Gutenberg in der Dominikanerkirche zu Mainz beerdigt worden fei. Aber die Stelle imAnniverfarium der Dominikaner: Obiit dominus Johannes zum Ginfefleis . .. (2. Febr.) kann ßchnicht auf Joh. Gutenberg beziehen, wie Frh. Schenk zu Schweinsberg fchlagend erwiefen hat (Archivfür hefßfche Gefchichte XV S. 337 ff). Demnach die Urkunde XVI bei v. d. Linde, Gutenberg Anh.S. XXXVIII zu ßreichen. Für die E 11 v i 11 e r K i r ch e als Grabßätte Gutenbergs hat ßch F. W. E. Roth(Gefchichtsquellen des Niederrheingaus I S. 264 Anm. u. III S. 237) ausgefprochen, aber die Stütjendiefer Annahme ßnd nicht ausreichend.

323. Die vonJ.E. von Glauburg herrührende Randbemerkung im FrankfurterMs. derMainzer Chronik Bl. 56 bnennt übereinßimmend die Franziskanerkirche als Grabßätte Gutenbergs (vgl. Tafel 5). Wie die fehler-haften Angaben v.Glauburgs über das Todesjahr und das Wappen ßch erklären, wurde oben S.l 17 gezeigt.

324. Frhr. Schenk zu Schweinsberg hat mir diefe Sitte aus der Gefchichte feiner Vorfahren nachgewiefen.So wurde z. B. in der Freiheiter Kirche zu Caffel im Jahre 1544 ein folches Epitaphium (in lat. Verfen)über der Gruft angebracht und zwarby der begrebnis angefchlagen.

325. Vergi. F. Falk, Zur alten Topographie von Mainz (1899) S. 14f, wo die Vermuthung ausgefprochenwird, daß Gutenberg vielleicht ein Mitglied des dritten Ordens gewefen fei.

326. Bei Kapp, Gefch. d. d. Buchh. I S. 46 aus Verfehen als Datum der 24. Febr. angegeben, ein Fehler,den ihm Viele nachgemacht haben.

327.gezauwe Nebenform zu dem uns bekannteren Ausdruckgeczuge, der nachher in unferer Ur-kunde auch begegnet.

328. Stattderdie zu lefen; der Schreiber dachte offenbar an die gewöhnlichere Schlußformel:zuende diefes brieffe.