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Festschrift zum fünfhundertjährigen Geburtstage von Johann Gutenberg / im Auftr. d. Stadt Mainz hrsg. von Otto Hartwig
Entstehung
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ZUR FRÜHESTEN VERBREITUNG DER DRUCKKUNST.

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Peter Drach von Speierdiefe Typen. Die Ausgaben des Vocabularius von 1467 und 1469,die für diefe Unterfuchung in erßer Linie in Betracht kommen, find alfo thatfächlich Eigen-thum der Bechtermünze; fie find, abgefehen von einzelnen naturgemäßen Bereicherungenund Ergänzungen des Schriftfatjes, genau mitdenfelben Typen gedruckt wie das Catholiconvon 1460. 24 Die an fich fchon unwahrfcheinliche Annahme, daß Gutenberg das Catholicongedruckt und nachher in Eltville unter dem Namen feiner Verwandten Bechtermünzedie Kunß weiter ausgeübt habe, 25 weil er felbft als Hofmann fich nicht habe nennendürfen, fällt mit dem Nachweife, daß die Bechtermünze fich als Beßrer der Druckerei be-zeichnen, und auch daran ift nicht zu denken, daßHumery gewiffermaßen als Druckherrim Großen fein Material vertheilt und fowohl an Gutenberg als an Bechtermünze einenTheil der ihm gehörigen Catholicon-Typen abgegeben und beiden Druckaufträge ertheilthabe. Alle diefe Vermuthungen und Kombinationen werden hinfällig durch den Nachweis,daß die Typen etc. der Vocabularien Eigenthum der Bechtermünze find; fie hätten fichaber nicht als Eigenthümer diefer mit der Catholicon-Type hergeftellten Drucke nennenkönnen, wenn fie nicht fchon Verleger des Catholicon felbft gewefen wären.

Bekanntlich hat A. Bernard 26 das Catholicon Gutenberg ganzabgefprochen und Bechter-münze zugefchrieben, allerdings ohne feine Anfichtzu beweifen und Zuftimmung zu finden;Heffels , 27 der diefe Frage in fcharffinniger Weife erörtert, will fie nicht entfcheiden,ift aber der Meinung, daß der 31 zeilige Ablaßbrief von 1454, das Catholicon von 1460und die Vocabularien von 1467, 1469 und 1472 in ein und derfelben Druckerei, die auchdie Gießformen für diefe Lettern befeffen haben müffe, hergeßellt feien. Wie es fichmit dem Vocabularius von 1472, bei dem die Gutenbergifche Ablaßtype Verwendunggefunden hat, verhält, haben wir bereits gefehen, Recht hat aber Heffels, wenn er dieVocabularien derfelben Offizin wie das Catholicon zuweiß.

In der erhabenen Schlußfchrift des Catholicon heißt es: Hic liber egregius catholi-con . . . impreffus atque confectus d. h. durch Druck hergeßellt. 28 Daß das Werk inder Stadt Mainz gedruckt worden fei, wird gefagt, es fehlt aber der Name des Druckersoder Verlegers und der für den Verlag charakterißifche Ausdruck confummare. Mitden-felben Typen gedruckt erfcheint dann 1467 der Vocabularius und wird als volles Verlags-eigenthum der Bechtermünze bezeichnet. Aber nicht nur das. Auch diefelbe metrifcheLobpreifung, die der Schlußfchrift des Catholicon hinzugefügt, findet fich bisauf einen fortgelaffenen Vers wörtlich wiederholt in den Unterfchriften der Bechter-münzefchenVocabularien mit Ausnahme der Ausgabe von 1472, die aus dem angeführtenGrunde den Namen des Verlegers nicht angiebt und zugleich auch andere Verfe bringt.Die gleiche Unterfchrift, die den Zufammenhang zwifchen dem Druck des Catholiconund der Vocabularien nicht nur wahrfcheinlich macht, fondern ausdrücklich darauf hin-weiß, hätte nicht von den Bechtermünze in denVocabularien wiederholt werden können,wenn ße nicht fchon im Catholicon ihr Eigenthum gewefen wäre; ße unterßütjt den ausdem damaligen Verlagsverfahren entnommenen Nachweis, daß derjenige, welcher denDruck der Vocabularien in diefer beftimmten Form und in vollem Umfang für fich inAnfpruch nimmt, auch diefelben Typen fchon in ihrer früheren Verwendung befeffenhaben muß, daß Bechtermünze alfo ßhon bei der Herßellung des Catholicon betheiligtgewefen.