Parteilichkeit, welcher vom Throne herab zu den Arbeitern wie Arbeit-gebern sprach, übertrug sich ans alle Organe der Regierung nnd fandauch in der Instruktion au die bewaffnete Macht, nur iu den äußerstenFällen einzuschreiten, ihren Ausdruck. Nirgendwo trat einseitigeParteinahme für die eine oder die andere der streiteudeu Parteienhervor; jede Weisung, jeder Schritt der Organe der öffentliche»Gewalt war auf Versöhnung gerichtet. Auch die meisten Kommuunl-beamten der beunruhigten Distrikte haben mit Eifer nnd Takt imInteresse des Friedens uud der Ordnung gewirkt. Auch die staaliicher-seits angeordnete Untersuchung über die Lage der Bergarbeiter unddie Begründung der erhobenen Beschwerden ist so umsasseud undunparteiisch eingeleitet worden, daß man daraus ebenso wichtige Aus-schlüsse über die Ursachen der Streiks, als Anhaltpunkte für künftigegesetzgeberische uud VerwaltungSmaßregelu zn Guusten der Arbeiterund zu Gunsten eines friedlichen Einvernehmens mit den Arbeit-gebern, mit Zuversicht erwarten darf.
Minder als die Staatsgewalt, dem einmal auSgebrocheuenStreik gegenüber, hat sich dagegen der Staat als Arbeitgeberbewährt, nnd wenn in den ersten Augenblicken der Erregung überdie tiefgehenden wirthschaftlichen Folgen eines Kohlenstreiks sogarvon „Verstaatlichung der Kohlenbergwerke" die Rede war, so hat sichdiese Idee sehr bald überlebt. Deuu die fiskalischen Gruben, obgleichmit gleich vortrefflichen Wohlfahrtseinrichtungen ausgestattet, habensich allerorts muutcr dem westfälischen Streik angeschlossen, nnd wenndie bisher unwidersprochen gebliebenen Angaben richtig sind, so stehtes dort mit der „Fühlung mit den Arbeitern", mit der Arbeitszeit,den Löhnen n. s. w. nm kciu Haar besser, als auf den Privatwerkeu,iu mancher Beziehung sogar weniger gnt. Ja, wenn eS sich voll-ständig bewahrheitet, daß im Saarbrücker Revier die Gedinge derBergleute an die Mindcstforderndeu vergebe» wordeu siud, so war dieseine übertriebene FiSkalität nnd eine Verletzung humanitärer Rück-sichten, die alle Beschwerden, selbst die übertriebensten, die aus denwestfälischen Kohlenrevieren laut geworden sind, weit hinter sich läßt.Dem „Staat als Arbeitgeber" gelten also uneingeschränkt dieselbenMahnungen, welche wir oben an die Privatbesitzer richteten. DieNotbwendigkeit der Eiusetzuug vou Arbeiterausschüsseu