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Friedens. Selbstverständlich wird man für die erste Errichtung solcherHülfskassen den Beitrittszwang vermeiden und ihn nur für künftigin das Unternehmen eintretende Arbeiter einführen.
Wir betrachten eS also, im Anschluß an die sozialpolitische Gesetz-gebung, als eine wichtige, ja unerläßliche Aufgabe aller Arbeitgeber,überall solche, die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherungergänzende, mit freier Beweglichkeit ausgestattete undim Wesentlichen der Verwaltung der Arbeiter unterstellteHülfskassen ins Leben zu rufen. Ihr sozialer Einfluß mird sichals noch viel tiefgehender erweisen, wie ihre materielle Tragweite.
Ein Wort an die freien Hnlfskassen.
Bei Gelegenheit des Znsammenbruchs der Jnvalidenkassedes Gewerkvereinsverbandes fallen viele Blätter unbarmherzigüber Herru Dr. Max Hirsch her. Als Begründer und Leiter desUnternehmens hat derselbe allerdings formell die Verantwortungdasür zu tragen, daß dieses Institut auf unrichtigeu rechnerischenGrundlagen aufgebaut war, was durch die später vorgenommene Er-höhung der Beiträge, Verlängerung der Karenzzeit u. s. w. nichtwieder gutgemacht werden konnte. Allein auch auf solideren Grund-lageu hätte sich diese Kasse auf die Dauer nicht halten lassen undDr. M. Hirsch hat nicht Unrecht, wenn er die „Wncht der staatlichenZwangsversichernng" als Erklärungsgrund für jenen Zusammenbruchmit heranzieht. „Das Bessere ist der Feind des Guten", — dies giltauf allen Gebieten, und die Leiter und Mitglieder der Gewerkvereineund freien Hülfskassen sollten aus diesem traurigen Vorgang Ver-anlassung nehmen, jenem Satz erhöhte Beachtung zu schenken. Alleshat seine Zeit; was heute das Besterreichbare war, kann schon morgenvom Besseren überflügelt sein, und das Verdienst des ersten Schöpferseiner gemeinnützigen Einrichtung wandelt sich in schwere Verantwort-lichkeit um, wenn er aus Liebe für die eigene, zu ihrer Zeit berech-