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sönlichkeiten abhängen, ob der eine Ausschuß Erfolge erzielt, der an-dere einflußlos bleibt. Immerhin ist jedoch mit jenem Gesetz einerster Schritt geschehen; es wird dadurch jedenfalls eine genauereKeuntniß der bestehenden Verhältnisse erlangt und die Wege zurHülse und Besserung werdeu sich klarer erkennen lassen. Von posi-tiver Tragweite in jenem Gesetz scheinen unS nur die Bestimmungenüber Befreiungen von Steuern und sonstigen Lasten zu seiu, welchedeu im Besitz von Arbeitern befindlichen Wohnungen, überdies; aberauch, uud dicS ist nicht unwichtig, den Gesellschaften oder Genossen-schaften für den Bau von Arbeitcrwohnungen, gewährt werdensollen.
Wir hosfen, daß Deutschland ein besseres und eingreifenderes,das Uebel an der Wurzel anfassendes WohnungSgesetz zu Standebringen uud die RcichSregierung bald einen derartigen Entwurfzuerst der Kritik der Oesfentlichkeit unterbreiten und demnächst demReichstag vorlegen wird. Es ist eine schwierige Aufgabe, aber sie ist„des Schweißes der Edlen werth."
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„Es ist alles schon dagewesen", sprach der weise Ben Akiba .Dieser Ausspruch kam uns unwillkürlich ins Gedächtniß, als wirdieser Tage mit großer Befriedigung von einer Abhandlung imSchmoller'scheu „Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volks-wirthschaft" Kenntniß nahmen. Sie ist betitelt: „Vermeidung undBeilegung von Arbeitsstreitigkeiten (Streiks u. s. w.) in Eng-land ", und hat Herrn vr. Gerhart von Schulze-Gävernitz zumVerfasser, einen jungen Schriftsteller, dem wir insbesondere aus demGrunde ein sehr günstiges Horoskop für seine literarischc Zukunftstellen, weil er die historische Methode in der Behandlung der sozialenFragen befolgt.