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Wasserversorgung u, s. w. Erleichterungen oder Befreiungen einzu-räumen wären. Die Bildung von Wohnungsbangesellschaften könntehierdurch kräftig unterstützt werden.
Ob die deutschen Verhältnisse es wünschenswert!, oder nöthigerscheinen lassen, aualog den englischen Gesetzen, den GemeindenExpropriationsbefugnisse einzuräumen, um ungesunde Stadtviertelniederzulegen und umzubauen, läßt sich ohne eingehendere Prüfungnicht bejahen. Es würde übrigens voraussichtlich von diesem Rechtselten Gebrauch gemacht werden, während anderseits die Gemeinden,auch ohne ein solches Gesetz, sehr Viel dazu thun können, die gesund-heitlichen Verhältnisse euger und schmutziger Straßen durch Kanali-sation, Wasserzuführung, Pflasterung u. dgl. zu verbessern, Licht nndLuft zu schaffen, überhaupt solche Stadtviertel wohnlicher und ge-sunder zu macheu.
Wir können also nicht dringend genug rathen, daß Reich,Einzelstaaten und Gemeinden in die Prüfung der Wohnungsfrageeintreten, und hoffen, daß hieraus bald ein brauchbares RcichS-wohnungögesetz hervorgehen möge. Belgien hat in neuester Zeitdurch eiu allgemeines Gesetz über die Arbeiterwohnuugen diesenWeg betreten, ist Deutschland hierin also zuvorgekommen. DieserStaat, welcher bisher vou allen Kulturländern am weitesten in derArbeiterschutzgesetzgebnng zurückgeblieben war, hat das Bedürfniß ge-fühlt, die beabsichtigten sozialen Reformen fogar mit der Wohnungs-frage einzuleiten. DaS Gesetz ist freilich ein ziemlich schwachesMachwerk, und kann einem deutschen Wohnungsgesetz nur in wenigenPunkten zum Anhalt empfohlen werden. Es setzt keine grundlegen-den Bedingungen für den Bau, die Beschaffenheit oder Benutzungder Wohnungen fest, sondern beschränkt sich im Wesentlichen darauf,iu jedem Kreise Ausschüsse niederzusetzen, mit der allgemeinen philan-thropischen Weisung „die Anlage von Arbeiterwohnuugen zu fördern,"ohne ihueu jedoch hierzu wirksame Mittel zur Disposition zu stellenoder Vollmachten zu ertheilen. Diese Ausschüsse, iu denen überdiesdas Arbeiterelement selbst nicht vertreten ist, sondern die von derZentralregierung und den Ausschüssen der Provinzialräthe ernanntwerden, dürften wenig wirksamer sein, als freiwillig zusammen-tretende Vereine vou Arbeiterfreundeu; es wird ganz von den Per-