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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
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tigte Schöpfung, starr an derselben festhalten will, obgleich sie bereitsvom nimmer rastenden Fortschritt der Zeiten überflügelt worden ist.Wird der Zweck, um deßwillen eine Schöpfung ins Leben gernfenwurde, besser in anderen Formen, durch andere Mittel erreicht, solasse man die alte Schöpfung ruhig in Trümmer sinken.

Zu diesen Betrachtungen geben aber vornehmlich die Be-wegungen auf humanitärem und sozialem Gebiet Veranlassung.Indem, als eine der größten und segensreichsten Errungenschaftender Neuzeit, die Gesetzgebung mächtige Eingriffe in die Gebiete macht,welche bisher der freiwilligen Humanität überlassen waren,Kranken-, Unfall- uud JnvaliditätSversichernng treten naturgemäßdie früheren Schöpfungen der Freiwilligkeit auf diesen Gebieten ineinen gewisse» Gegensatz zu den obligatorischen Einrichtungen derGesetzgebung. Die Freiwilligkeit war als Pionier vorausgeschritten;sie hatte der Gesctzgebnng die Wege gezeigt nnd geebnet. IhreMission war aber damit erfüllt; sie erleidet keine Niederlage, sondernseiert einen Triumph, wenn die Gesetzgebung ihre Bahnen einschlügt,ihre Aufgaben übernimmt. Das Gesetz tritt aber niemals vollständigan die Stelle der Freiwilligkeit, dieses edelsten Organismus derHumanität; eS macht dieselbe niemals überflüssig, sondern kaun stetsnur einen Theil ihrer Aufgaben übernehmen. Diese Nothwendigkeitder Ergänzung des Gesetzes dnrch die Freiwilligkeit habenwir bereits ausführlich erörtert und kommen nur deßhalb daraufzurück, weil uns jener Zusammenbruch der gewerkschaftlichen Jnvali-ditätSkasse zu sehr naheliegenden Betrachtungen in jener Richtunganregt. Sie gelten der Institution der in und neben den Gewerk-vereinen bestehenden eingetragenen freien HülfSkafsen.

Das Krankenversicherungsgesetz hat dieselben keineswegs, wieaus den Reihen der Gegner jeder Zwangsversicherung behauptetwird, feindselig behandelt, sondern ihnen den freien Spielraum unddie Rechte gewährt, die mit dem Organismus deS Gesetzes irgendvereinbar waren. Sie werden auch nicht verkrachen wie jene Jnvali-ditätskasse, da sie in der That keine unübersehbaren oder unerfüllbarenVerpflichtungen übernehmen. Die Frage ist nur, ob die Mitgliederdieser Kassen weise handeln, sich von den allgemeinen gesetzlichenKrankenkassen fern zn halten und auf die Beiträge der Arbeitgeber

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