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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
Seite
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zu verzichten. Uns will im Gegentheil bedünken, daß sie hierin rechtthöricht handeln und einein falschen SelbstständigkeitS-Vornrtheil ihrcigeusteS Interesse zum Opfer bringen. Die Beiträge der Arbeitgeberzu den Krankenkassen sind keine Almosen, gegen deren Annahme sichdas Ehrgefühl des Arbeiters zu sträuben Veranlassung hätte. Wäredies der Fall, dann müßte sich das SelbststäudigkeitSgefühl desArbeiters auch dagegen sträuben, die vom Arbeitgeber zu tragende»Unfallentschädigungen in allen den, die große Mehrzahl ausmachendenFallen anzunehmen, wo der Unfall lediglich durch UnvorsichtigkeitdeS betreffenden Arbeiters entstand. Wie die Unfälle, so haben auchdie Krankheiten einen gewissen, wenn auch iu deu meisten Fällennicht speziell nachweisbaren Zusammenhang mit der Beschäftigungs-weisc, so daß man die Humanitätsrücksichten ganz bei Seite lassenund doch aus Rechts- und Billigkeitsgründen dem Arbeitgeber seinenTheil an den Entschädigungen ausbürden kann, ohne daß dieser Theilden Charakter deS AlmoseuS trüge. Weuu eine kleine Zahl vonArbeitern das abweist, was die große Mehrheit, ohne ihr Ehrgefühlbeeinträchtigt zn halten, annimmt, so heißt das unvernünftig handeln.Es beweist dies einen ungerechtfertigten Trotz und zugleich eine ge-wisse Feindseligkeit gegen allgemein gesetzliche Einrichtungen, zu derdiejenigen am wenigsten Veranlassung hätten, welche schon vor Erlaßdes Gesetzes im Wege der Freiwilligkeit die Gemeinsamkeit undSolidarität auf diesem Gebiet anerkannt und inS Werk gesetzt hatten.Gerade sie sollten am sreudigsten die Einführung von allgemeinenEinrichtungen begrüßen, welche ihnen einen Theil ihrer Aufgabenabnehmen uud reichere Mittel zuführen. Nicht um die unveränderteAufrechthaltung von Organisationen, wenn sie sich unter früherenVerhältnissen auch noch so gut bewährten, sondern um die best-mögliche Erreichung deS Zwecks handelt eS sich, den jene Organi-sationen zu erfüllen bestrebt waren. Auch können selbst die hart-näckigsten Anhänger der freien Hülfskassen unmöglich mit nur eiuemAnschein vou Berechtigung behaupten, daß sie ihren Mitgliedern eineeinfachere, bessere oder gerechtere Erledigung ihrer Ansprüche sicherten,als die gesetzlichen Krankenkassen. Nicht bloß sind die Vorstände derLetzteren, in deren Händen die ganze Verwaltung ruht, so zusammeu-gesetzt, daß die frei gewählten Arbeitervertreter die große Mehrheit