bilden, sondern eine lange Erfahrung hat auch bestätigt, daß dieseArbeitermajorität überall mit der von den Arbeitgebern gewähltenMinorität friedlich auskommt, und daß niemals von den ArbeitgebernVersuche gemacht werden, die Arbeitervertretnng dnrch äußere Mittelzu beeinflussen. Ist es doch eine Beobachtung, die von den ver-schiedensten Seiten bestätigt wird, daß die Arbeitervertreter häufig inUnterstützungssachen viel schärfer verfahren und weniger gewähren,als die Vertreter deS Arbeitgebers wohl gewährt hätten. In dieserBeziehung können also die Vorstände der freien Hülfskassen ihrenMitgliedern durchaus keiue größeren Garantien geben, als die gesetz-lichen Kassen bieten; die Letzteren sind im Gegentheil meist viel be-quemer für den Arbeiter, weil der Sitz der Verwaltuugeu in derRegel am Wohnsitz des Arbeiters, oder doch ganz in der Nähe sichbefindet, die Mitglieder der freien Hülfskassen sich dagegen häufigmit entfernt wvhucndeu Vorständen ins Vernehmen zu setzeu haben.Es giebt gewiß viele Angelegenheiten, bei denen es naturgemäß er-scheint, daß Arbeiter oder Arbeitgeber getrennt berathen und be-schließen; wo eS sich aber nm Gebiete gemeinsamer Fürsorge handelt,da ist auch die gemeinsame Erledigung das naturgemäße. Nichtsführt Arbeiter und Arbeitgeber besser zusammen als eine solche ge-meinsame Arbeit aus dein Boden der Humanität, uud dies ist nament-lich auch der Grund, weßhalb wir so dringend die Einführung derAeltesten-Kollegien befürworten.
Mit dem oben gesagten wollen wir aber keinenfallS den sreienHülfskassen ihre vollständige Auflösung, sondern nur diejenigenVeränderungen iu ihrer Verfassung angerathcn haben,welche an die Stelle einer gewissermaßen seindlichen,miudesteus gauz isolirten Stellung den staatlichen Kranken-kassen gegenüber, eine organische Verbindung der beider-seitigen Zwecke nnd Ziele setzt. Wir glauben schon iu den Auf-sätzen „Gesetz und Freiwilligkeit" und „Zur Frage der Hülfskassen"uuwiderleglich nachgewiesen zu haben, daß die gesetzlichen Kranken-kassen nothwendig, sei eS iu deu einzelnen Unternehmungen, sei esin größereu Verbäudeu, der aus dem Boden der Freiwilligkeit zn er-richtenden ergänzenden Hülfsknsseu bedürfen, um ihre Humani-tären Zwecke vollständig erfüllen zu köuuen. Wir wiesen dort nach,