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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
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daß die nach den Normen des Gesetzes zur Entschädigung berechtigtenNothfälle sich niemals mit den wirklich hervortretenden Nothfüllendecken können, und wie ferner die gesetzlichen Leistungen immer nurMinima bilden, welche die unterste Grenze des Nothwendigen deckenmögen, die aber in vielen Fällen der Ergänzung durch die Frei-willigkeit, also durch einen Organismus, der seine Entscheidungennicht in den Schranken gesetzgeberischer Normen zu halten gezwungenist, bedürfen.

In solche ergänzende Hülsskassen, welche die nicht vomGesetz gedeckten Nothfälle erledigen und die Leistungen des Gesetzesda ergänzen, wo sie sich thatsächlich als unzureichend zeigen, solltendie freien Hülfskassen sich verwandeln. Die normale Krankenversiche-rnng würde dann den gesetzlichen Krankenkassen, wozn die ArbeitgeberVs beitragen, anheimfallen, und indem die Mitglieder der bisherigenHülfskassen um das Aequivalent dieses Beitrags entlastet würden,sähen sie sich im Besitz verstärkter Mittel, um nicht bloß nach freiemErmessen die Leistungen der gesetzlichen Kassen ergänzen, sondern auchihre sonstigen auf die löblichen Zwecke der geistigen Weiterbildung,der Erziehung, der Förderung ihrer Standesinteressen u. s. w. ge-richteten Bestrebungen um so kräftiger verfolgen zu können. Dieswäre die richtige organische Verbindung von Gesetz und Freiwillig-keit. Die Leiter der freien Hülfskassen sollten diese Umänderungihrer Organisation freien Blicks in die Hand nehmen und sich damitauf etwas veränderter Grundlage deu Umfang ihres bisher von derFreiwilligkeit behaupteten BodenS sichern, ja zu weiterer Nachfolgeanfeuern, ehe sie durch die größere Anziehungskraft der gesetzlichenKrankenkassen die Reihen ihrer Mitglieder sich allmählich lichten nnddamit eine Institution ganz zn Grunde gehen sehen, welche auf ver-änderter Basis aufrecht zu erhalten fo sehr wünschenSwerth wäre.")

*) Wie zu erwarten war, haben sich die Organe der Gewerkvereineund freien Hülfskassen durch unsere Kritik nicht bekehren lassen. Ihre Ent-gegnungen leiden jedoch au großer objektiver Schwäche. Zunächst sind dieBehauptungen, daß ihre Kassen besser und billiger verwaltet würden, alsdie gesetzlichen Krankenkassen, vollständig unerwiesen. Ebenso steht die Be-hauptung derabsoluten Unmöglichkeit für die Arbeiter, an der Verwaltungder Zwangskassen entscheidenden Antheil zu nehmen" mit der Thatsache inWiderspruch, daß bei den Vorständen der gesetzlichen Krankenkassen die frei