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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
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Zweiter Abschnitt. Von der Kommanditgesellschaft

auf Aktien insbesondere (Art. 173 — 206.)

Dritter Titel. Bon der Aktiengesellschaft.

Erster Abschnitt. Allgemeine Grundsätze . . . (Art. 207 — 215.)

Zweiter Abschnitt. Rcchtsverhältniß der Aktionäre (Art. 216—226.)

Dritter Abschnitt. Rechte und Pflichten des Vor-standes (Art. 227—241.)

Vierter Abschnitt. Auflösung der Gesellschaft . (Art. 242 — 248.)

Fünfter Abschnitt. Schlußbcstimmungcn . . . (Art. 249.)

Drittes Buch. Von der stillen Gesellschaft und von der Ver-einigung zu einzelnen Handelsgeschäften für gemein-schaftliche Rechnung.

Erster Titel. Bon der stillen Gesellschaft .... (Art. 250—265.)

Zweiter Titel. Von der Bereinigung zn cinzelncnHandelsgeschäften für gemeinschaftliche Rech-nung (Art. 266—270.)

Viertes Buch. Von den Handelsgeschäften.

Erster Titel. Bon den Handelsgeschäften im Allgemeinen.

Erster Abschnitt. Begriff der Handelsgeschäfte (Art. 271 — 277.)^

Zweiter Abschnitt. Allgemeine Bestimmun-gen über Handelsgeschäfte (Art. 278—316.)

Dritte,! Abschnitt. Abschlicßung der Handels-geschäfte (Art. 317—323.)

Vierter Abschnitt. Erfüllung der Handelsge-schäfte (Art. 324—336.)

Zweiter Titel. Bom Kauf (Art. 337 — 359.)

Dritter Titel. Von dem Kommissionsgeschäft. . . (Art. 360—378.)

Vierter Titel. Von dem Speditionsgeschäft . . . (Art. 379 — 389.)

Fünfter Tircl. Bon dem Frachtgeschäft.

Erster Abschnitt. Vom Frachtgeschäft überhaupt (Art. 390 — 421.)

Zweiter Abschnitt. Von dem Frachtgeschäft

der Eisenbahnen insbesondere (Art. 422—431.)

Fünftes Buch. Vom Seehandel.

Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen .... (Art. 432—449.)

Zweiter Tirel. Von dem Rheder und von der Nhe-

derci (Art. 450—477.)

Dritter Titel. Von dem Schiffer (Art. 473—527.)

Vierter Titel. Von der Wsiffsmannschaft . . . (Art. 528—556.)

Fünfter Tircl. Von dem Frachtgeschäft zur Beförderung

von Gütern (Art. 557—664.)

Sechster Titel. Von dem Frachtgeschäft zur Be-

förderung von Reisenden .... - (Art. 665 — 679.)