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Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
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Die Krcditaktion der deulschcn Industrie

Der wesentliche Inhalt dieses Gesetzentwurfes, der vielleicht nocheinmal wiederauftauchen wird, und den sich die deutschen Berufs-stände gar uicht deutlich genug ausehen können, ist:

1. Zur Erfüllung der Reparationsverpflichtungen des Reichessoll eine Anleihe aufgenommen werden. Die zu bildende Kredit-vereinigung der deutschen Gewerbe hat diese Anleihe entweder selbstauszunehmen oder sie zu garantieren. Die Grundlage für dieseGewährleistung ist das Betriebsvermögen der Gewerbe, die Grund-stücke der Land- und Forstwirtschaft und die zur Vermietung dienendenGebäude der Mitglieder der Kreditvereinigung.

2. Mitglieder der Kreditvereinigung sind, kraft Gesetzes allePersonen einschließlich der privatwirtschaftlichen juristischen, die inner-halb des deutschen Reiches ein Gewerbe ausüben, Land- oder Forst-wirtschaft betreiben oder zur Vermietung dienende Gebäude besitzen,soweit deren in Deutschland steuerbares Vermögen einen noch näherfestzusetzenden Mindestbetrag erreicht. Die Mitglieder der Vereinigungwerden in Gruppen zusammengefaßt; als solche Gruppen sollen inerster Linie die Berufsgenossenschaften der Unfallversicherung dienen.

3. Der Kreditvereinigung liegt die Zahlung der Zinsen undTilgung der aufzunehmenden Reparationsanleihen ob. Mit derZahlungder Zins- und Tilgungsraten entsteht für die Vereinigung ein Ersatz-anspruch gegen das Reich, der aber ausschließlich im Wege der Aufrech-nung gegen steuerliche Ansprüche des Reiches an die Mitglieder derVereinigung geltend gemacht werden kann.

4. Die Mitglieder der Vereinigung haften für die Verpflichtungender Vereinigung aus den aufzunehmenden Anleihen. Die Beteiligungan den Verpflichtungen der Vereinigung wird durch den geschäfts-führenden Ausschuß auf die einzelnen Gruppen und von diesen durchden Gruppenvorstand auf die einzelnen Mitglieder umgelegt.

5. Die Haftung der Mitglieder für die Verpflichtungen derKreditvereinignng ist eine solidarische: sührt die Vollstreckung gegenein Mitglied nicht zur vollen Befriedigung, so wird der Fehlbetragauf die übrigen Mitglieder umgelegt.

Der Entwurf ist, wie man auf den ersten Blick sieht, von derungeheuerlichsten Bedeutung. Die Verfasser des Entwurfes selbsthaben zugeben müssen, daß ein solches Gesetz für jeden einzelnen Er-werbstätigen in Deutschland die unmittelbare Gefahr bedeutet, mitseinem ganzen Vermögen für die Kontributionsforderungen der Ententehaftbar gemacht und ausgepfändet zu werden. Für mich steht esnach allen bisherigen Erfahrungen und nach den tatsächlichen Gi erizender deutschen Leistungsfähigkeit fest, daß eine von einer solchen Kredit-vereiniguug aufgenommene Goldanleihe irgendwie erheblichen Umfangsim Zeitraum ganz weniger Jahre notleidend werden würde, weil diedeutsche Wirtschaft einfach nicht im Stande wäre, die Golddevisen fürden Dienst einer solchen Anleihe und sür die daneben einhergehendeweitere Erfüllung des Londoner Zahlungsplanes zu liefern. Dannaber würden die ausländischen Inhaber der Anleihe-