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Schnldliigc und Wortbruch als Grundlage der Kontribution
an die Angehörigen der Mobilisierten während des Krieges gezahltenFamilienunterstützungen, gleichfalls nach den in Frankreich maß-gebenden Tarifen. Allein schon durch diese Auflagen, welche die fürden Frieden grundlegenden Abmachungen vom 5. November 1918 umein Gewaltiges überschreiten und die Keynes in seinem neuestenBuch als unehrenhaft (Äi8Qonvui-g,bIs) erklärt, sind die deutschen Ver-pflichtungen auf ein auch für ein sehr viel reicheres Lanb untragbaresMaß gesteigert worden.
Die alliierten und assoziierten Regierungen selbst trugen offenbarBedenken, die ungeheuerlichen Ziffern, die sich aus diesen Verpflichtungenergeben mußten, in den Versailler Bedingungen zu nennen und siedamit zur öffentlichen Diskussion zu stellen. Sie hätten damit dieSchwere der Deutschland angetanen Gewalt und die Schwere ihreseigenen Wortbruchs vor aller Welt enthüllt. Sie zog es daher vor,Deutschland zu zwingen, einen Blankowechsel zu unterschreiben.Der endgültige Betrag der deutschen Reparationsverpflichtungen solltedurch die nach Artikel 233 einzusetzende „Reparationskommission"bis spätestens 1. Mai 1921 festgesetzt und der deutschen Regierung gleich-zeitig mit einem Zahlungsplan, der eine Tilgung innerhalb einesZeitraums von 30 Jahren vorsehen sollte, bekannt gegeben werden.
Auch dieser Blankowechsel ist von den Vertretern der RegierungBauer-Erzberger unterschrieben worden. Er wurde mit dem VersaillerVertrag unterzeichnet, nachdem die deutsche Regierung vorher denvergeblichen Versuch gemacht hatte, durch ein festes Angebot derHöhe der uns auferlegten Kontribution eine Grenze zu ziehen.Allerdings hat dieser Versuch nur geschadet; denn die von derRegierung Bauer-Erzberger angebotene Entschädigung belief sichauf 100 Milliarden Goldmark, die ohne Berechnung von Zinsen ineiner längeren Frist abgetragen werden sollten. Jedem Einsichtigenmußte klar sein, daß die Entente aus diesem Angebot nur die Folgerungziehen würde, daß Deutschlands Leistungsfähigkeit noch beträchtlichmehr als 100 Milliarden Goldmark betrage und daß Deutschland ,wenn es das Kapital anbiete, auch die Zinsen werde leisten können.So hat dieses Angebot ohne Not und Nutzeu die Lage Deutschlands in den Verhandlungen über die Ausfüllung des Blankowechsels nocherheblich verschlechtert.
Vom Versailler Diktat zum Londoner Ultimatum.
Bei der Unterzeichnung der Versailler Bedingungen wurde aufBetreiben der deutschen Vertreter in das Schlußprotokoll unterZiffer 5 eine Bestimmung aufgenommen, die Deutschland das Rechteinräumte, innerhalb von 4 Monaten den alliierten und assoziiertenRegierungen Vorschläge für die Regelung der Reparationsfrage zuunterbreiten. Die Frist lief von dem Tage der Unterzeichnung. Esist nicht bekannt geworden, daß die deutsche Regierung irgend etwas