Druckschrift 
Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
Seite
3
Einzelbild herunterladen
 

Schuldlügc und Wortbruch als Grundlage der Kontribution

in seinem Buch überDie wirtschaftlichen Folgen des Friedens-vertrages" dieses Vorgehen mit folgenden Worten charakterisiert:

Die Umstände des Abkommens (gemeint ist der Notenwechselzwischen dem Prinzen Max von Baden und der amerikanischen Re-gierung) tragen ein ungewöhnlich feierliches und verpflichtendesGepräge; denn eine der Bedingungen war, daß Deutschland Waffeu-stillstandsbedingungen annehmen sollte, die es wehrlos machten. Nach-dem Deutschland im Vertrauen auf dieses Abkommen sich wehrlosgemacht hatte, erforderte es die Ehre der Alliierten, auch ihre Ver-pflichtungen zu erfüllen und, wenn es Zweideutigkeiten enthielt, darauskeinen Vorteil zu ziehen (S. 46)."

Es gibt wenige geschichtliche Vorgänge, die die Nachwelt wenigerGrund haben wird zu verzeihen. Ein Krieg, der anscheinend undangeblich zum Schutze der Heiligkeit völkerrechtlicher Verträge geführtwurde, endete mit einem offenen Bruch eines der denkbar heiligstensolcher Verträge, durch die siegreichen Vorkämpfer dieses Ideals."

Er unterstreicht dieses Urteil in einer Anmerkung folgendenWortlauts:

Ich habe diese Worte erst nach peinlichster Überlegung nieder-geschrieben. Das fast völlige Fehlen eines Einspruchs führenderenglischer Staatsmänner gibt einem das Gefühl, daß man sich irrenmuß. Aber ich glaube, ich kenne alle Tatsachen, und kann keinensolchen Irrtum entdecken." (S. tl!^.)

Auch iu seinem neuesten BuchEine Revision des Vertrages"hält Keynes dieses Urteil aufrecht.

Dem gegen die Wahrheit erpreßten Geständnis der deutschen Schuld am Kriege wurde also der schnödeste Wort- und Treu-bruch hinzugefügt, um die finanzielle und wirtschaftliche Ausplünde-rung Deutschlands unter dem Titel derWiedergutmachung" zu recht-fertigen.

Der von Deutschland im Artikel 231 anerkannten Gesamt-verantwortung für alle aus dem Krieg den alliierten und assoziiertenRegierungen und ihren Staatsangehörigen erwachsenen Verluste undSchäden wurde allerdings in Artikel 232 das Anerkenntnis deralliierten und assoziierten Regierungen angefügt, daß die HilfsmittelDeutschlands nicht ausreichten, um die volle Wiedergutmachung allerdieser Verluste und Schäden zu gewährleisten. Aber diesem An-erkenntnis folgte die Verpflichtung Deutschlands , alle Schäden, diein der Anlage I zu dem Artikel 232 zusammengestellt sind, wieder-gutzumachen. Dazu gehören nach den Ziffern 5, 6 und 7 dieserAnlage I allePensionen und gleichartigen Vergütungen, die vonden alliierten und assoziierten Mächten an die militärischen Opferdes Krieges und deren Angehörigen zu zahlen sind", und zwar nachdem in Frankreich maßgebenden Tarife; ferner die Unterstützungen,die von den alliierten und assoziierten Regierungen den Kriegs-gefangenen und ihren Familien während des Krieges gezahlt wordenfind; schließlich die von den alliierten und assoziierten Regierungen