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die Beteiligung Deutschlands am Wiederaufbau der zerstörten Gebietegemacht. Vergeblich hatte sie sich mit einer Bitte um Vermittlung anden neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten , Herrn Harding,gewandt, mit der Zusage, daß sie sich dessen Spruch „ohne Ein-schränkungen und Vorbehalt" unterwerfen werde. Die Reparations-kommission hat die deutsche Regierung überhaupt keiner Antwortgewürdigt, und Präsident Harding hat die nachgesuchte Vermittlungabgelehnt.
Der Inhalt des Ultimatums.
Die der deutschen Regierung am 5. Mai zugestellte Note deralliierten Regierungen verlangte von der deutschen Regierung inner-halb von 6 Tagen die Abgabe der Erklärung, daß sie entschlossen sei:
1. ohne Vorbehalt oder Bedingung die von der Reparations-kommission festgestellten und gleichzeitig mit dem Ultimatummitgeteilten Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen,
2. ohne Vorbehalt oder Bedingung die von der Reparations-kommission hinsichtlich dieser Verpflichtungen vorgeschlagenenGarantiemaßnahmen anzunehmen,
3. ohne Vorbehalt oder Verzug die in der Pariser Note vom29. Januar 1921 verlangten Entwaffnuugsmaßnahmendurchzuführen,
4. ohne Vorbehalt oder Verzug die Aburteilung der sogenannten„Kriegsbeschuldigten" durchzusühren.
Hinzugefügt würde, die Ankündigung, daß die alliierten Regie-rungen entschlossen feien, falls die deutsche Regierung die vorstehendenBedingungen nicht bis zum 12. Mai annehme, zur Besetzung desRuhrgebietes zu schreiten und alle etwa sonst erforderlichen Mah-nahmen zu Lande und zur See zu treffen; oiese Besetzung werdesolange andauern, als Deutschland mit der Erfüllung der gestelltenBedingungen im Rückstände sei.
In der Einleitung zu dem Zahlungsplan, der dem Ultimatumangehängt war, wurde ausgeführt, daß die Reparationskommissionin Übereinstimmung mit § 233 des Vertrags von Versailles die Termineund die Art und Weise der deutschen Zahlungen festgestellt habe, umdie gesamten Reparationsverpflichtungen Deutschlands sicherzustellenund zu erledigen.
Der Gesamtbetrag der deutschen Reparationsverpflichtungenwurde festgestellt auf 132 Milliarden Goldmark, abzüglich ge-wisser, praktisch kaum in Betracht kommender Beträge und zuzüglichder belgischen Schuld an die Alliierten. Letztere ist inzwischen — vielzu hochl — auf etwa 6 Milliarden Goldmark festgesetzt worden,sodaß sich der Gesamtbetrag der deutschen Reparationsschuld auf derGrundlage des Londoner Ultimatums auf 138 Milliarden Gold -mark berechnet.