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Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
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Der Zusainmeubnlch der Erfüllungspolitik

sie mit Rücksicht hierauf bitten muß, die deutschen Barzahlungen,nötigenfalls uuter Erhöhung der Sachleistungen, auf geringe Beträgefestzusetzen."

Diepolitischen Notwendigkeiten" sind also in den Augender Reichsregierung offenbar die in Cannes vor der Zuziehung derdeutscheu Vertreter zwischen den Alliierten getroffenen Vereinbarungenüber die Deutschland für 1922 aufzuerlegenden Leistungen in Barund Sachgütern. Ein Einwand gegen den Gesamtbetrag dieserLeistungen wird überhaupt nicht erhoben; nur die schüchterne Bittewird ausgesprocheu, die deutschen Barzahlungen nötigenfalls unterErhöhung der Sachleistungen zu ermäßigen.

Niemand wird aus den entscheidenden Sätzen der deutschen Noteetwas anderes herauslesen können als die Tatsache, daß die deutscheRegierung zwar die wirtschaftliche und finanzielle Unmöglichkeit derErfüllung der uns in Cannes zugedachten Zahlungsbedingungen für1922 voll erkennt, daß sie aber die wirtschaftliche Unmöglichkeitdem unterordnet, was sie alspolitische Notwendigkeiten" bezeichnet.

Nun ist die Reparationsfrage zwar in ihrem Ausgangspunktepolitischen Ursprungs; ihre Lösung ist aber ein rein wirtschaftlichesund finanzielles Problem. Auch diepolitifchen Notwendigkeiten"des Herrn vr. Wirth vermögen aus schlechtem Papier kein gutesGold zu machen und aus deutschen Zetteln den geschädigten Fran-zosen keine Häuser zu bauen. Nur die Wirtschaft vermag zuleisten, was von uus verlangt wird. Deshalb ist hier die Grenzedes Wirtschaftlich-Möglichen auch die Grenze der Politik. Bismarckhat die Politik dieK u u st des Möglichen" genannt; HerrDr. Wirth aber scheint die Politik als die Kuust des Uumög-licheu aufzufassen. In dieser Meinungsverschiedenheit wird leiderder tote Bismarck gegenüber dem lebenden Dr. Wirth recht behalten.

Diefreien Sachlieferungen" als Rettungsversuch.

Die Autwort der Reparationskommission auf die deutsche Unter-werfuugsnote vom 28. Januar steht zur Zeit uoch aus. Es fcheint,daß die Reparationskommissivn, ehe sie in aller Form über das deutsche Angebot quittiert, sich in einigen Punkten darüber zu vergewissernbeabsichtigt, ob und wie Deutschland die Erfüllung der neueu Ver-pflichtungen sicherzustellen vermag und sicherzustellen bereit ist. Offenbarzu diesem Zwecke hat das belgische Mitglied der Reparationskommission,Herr Bemelmans, in deren Auftrag während des Monats Februarmit der Reichsregierung iu Berlin Verhandluugen geführt, die hin-sichtlich der von Deutschland angebotenen Sachlieferungen zu eiuemvorläufigen Abkommen geführt haben. Der Wortlaut dieses Abkommensist bisher nicht veröffentlicht woiden. Die Regierung hat auch nichtdie Absicht, das Abkommen dem Reichstag vorzulegen, da es sich nichtum eine Änderung des Friedensvertrages, sondernnur um eine