Die „Erfolge" der Erfttllungspolitik
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gebiet noch nicht besetzt worden ist. Auch dieser Erfolg negativenCharakters steht auf schwachen Füßen. Man kann sehr wohl derMeinung sein, daß die Franzosen , wenn sie nach einer Ablehnungdes Londoner Ultimatums im Mai 1921 in das Ruhrgebiet ein-gerückt wären, heute nicht mehr im Ruhrgebiet stehen würden, auchnicht mehr in Ruhrort und Düsseldorf . Vor allem aber hängt dasDamoklesschwert der Ruhrbesetzung immer noch über uns; in keinerWeise hat man sich in Frankreich durch die deutsche Erfüllungspolitikund durch das Vertrauen in Herrn vr. Wirth, auf das dieser sostolz ist, zu irgend einem Verzicht auf diese „Sanktion" bestimmenlassen. Unsere Erfüllungspolitiker, die gegenüber den unsagbaren Fehl-schlägen und den verheerenden Wirkungen der Ersüllungspolitik immernur zu betonen wissen: „Aber das Ruhrgebiet ist noch nicht besetzt" —geben sich wohl keine Rechenschaft darüber, daß sie damit den Fran-zosen immer wieder von neuem sagen: „Ihr braucht nur mit derRuhrbesetzung zu drohen, und wir sind bereit zusammenzuklappenwie ein Taschenmesser!" Das Renommieren mit diesem „Erfolg" mußgeradezu wie eine Einladung zu neuen französischen Erpres-sungen wirken.
Das Wiesbadener Abkommen.
Daß die uns im Londoner Ultimatum auferlegten Leistungenunmöglich für irgendwelche längere Dauer in Gold oder Golddevisenerfüllt werden könnten, hat sich in den ersten Anfängen des Erfüllungs-versuches so deutlich gezeigt, daß die deutsche Regierung von Anfangan sich darauf hingewiesen sah, nach anderen ErfüllungsmöglichkeitenUmschau zu halten.
Das Versailler Diktat selbst hatte solche anderen Möglich-keiten offen gelassen. In seinem Artikel 236 heißt es:
„Des weiteren willigt Deutschland ein, daß seine wirtschaftlichenHilfsmittel der Wiedergutmachung unmittelbar dienstbar gemachtwerden, wie in Anhang III, IV, V, VI, betreffend Handelsflotte,Wiederherstellung in Natur, Kohle und deren Nebenprodukte, Farb-stoffe und andere chemische Erzeugnisse, näher bestimmt."
In diesen Anlagen sind bestimmte Leistungen von Sach-gütern vorgesehen, deren Gegenwert auf den Gesamtbetrag der unsauferlegten Kriegsentschädigung anzurechnen ist. Neben der Ausliefe-rung der Handelsflotte sind die bekannten großen Jahresliefe-rungen von Steinkohle, die für 10 Jahre zu bewirken sind, fernerbestimmte Lieferungen von Benzol, Steinkohlenteer und schwefel-saurem Ammoniak, die für 3 Jahre speziell an Frankreich zu liefernsind, sodann ein bis zum Ende des Jahres l924 geltendes Bezugsrechtauf 25°/° sämtlicher Farbstoffe uud sämtlicher chemisch-pharmazeutischen Erzeugnisse, die in Deutschland hergestelltwerden, der Hauptinhalt dieser Anlagen. Dazu aber kommt iu der