Das Wiesbadener Abkommen
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Einsetzen von deutschen Streitkräften die Ordnung wieder-herzustellen." Diesen deutlichen Wink hat der Reichskanzlerdamals mit der Erklärung beantwortet, er denke nicht daran, inOberschlesien deutsche Reichswehr einzusetzen, er vertraue aus denGerechtigkeitssinn der Alliierten; und unmittelbar vor der Entscheidungder Alliierten hat er diese Erklärung der deutschen Jnaktivität dadurchnoch überboten, daß er mit dem Wiesbadener Abkommen denjenigender alliierten Mächte vor den Kopf gestoßen hat, von deren gutenWillen wir allem eine Rettung Oberschlesiens erwarten konnten.
Die „Erfassung der Goldwerte".
Bei den Wiesbadener Verhandlungen war die Neichsregierungvon dem an sich richtigen Gedanken ausgegaugen, daß nur eine weit-gehende Ersetzung der deutschen Goldverpflichtiingen durch Sach-leistungen den sofortigen Zusammenbruch der von ihr proklamiertenErfülluugspolitik verhindern könne. Die Sozialdemokraten hattenschon bei den Beratungen über die Annahme oder Ablehnung desLondoner Ultimatums einen Eingriff in die Substanz desdeutschen Volksvermögens zum Zweck der Erfüllung das Wortgeredet und damit, wie oben bereits erwähnt, den erregten Wider-spruch sogar des unabhängigen Sozialdemokraten Ledebour heraus-gefordert. Aber dieser Einspruch hat die Sozialdemokraten nicht ab-gehalten, den Gedanken des Eingriffs in die Substanz des Volks-vermögens sofort nach der Unterwerfuug unter das Londoner Ultimatumaufzugreifen und mit allem Nachdruck zu betreiben.
Mit besonderem Eifer nahm sich dieser Frage das Reichswirt-schaftsministerium an, dem der Mehrheitssozialist Robert Schmidtals Minister vorsteht und in dem der Staatssekretär Dr. Hirschdie ausschlaggebende Rolle spielt. Noch im Laufe des Monats Mailegte der Reichswirtschaftsminister dem Reichskabinett eine Denkschriftvor, in der er die Erfassung der Goldwerte zum Zweck der Erfüllungdes Londoner Ultimatums empfahl und eingehende Vorschläge fürdie praktische Durchführung dieses Gedankens machte.
Die wichtigsten Punkte dieser Vorschläge waren:
1. Bei dem Eingriff in die Substanz des deutschen Volksver-mögens sollten in erster Linie die sogenannten „Sachwerte" erfaßtwerden, die definiert wurden als der ländliche und städtischeGrundbesitz, sowie die gewerblichen und kaufmännischenUnternehmungen aller Art. Zugunsten des zu bildenden „Re-parationsfonds" sollten zunächst 2v°/° dieser Besitzgattungenenteignet werden.
2. Bei dem ländlichen Grundbesitz sollte die Enteignungin folgender Weise durchgeführt werden:
Zugrundegelegt wird der Friedensgoldwert der Grundstücke.Dieser wird zum Kurs vou 15 Papiermark sür die Goldmark in