5)4
Das Wiesbadener Abkommen
Goldverpflichtungen in einer unerhörten und unerträglichen Weisebeschränkt und damit den Zwang zn unerschwinglichen Goldleistungenendgültig aufrichtet.
Das Wiesbadener Abkommen wird also — wenn es, was heutezweifelhaft geworden ist, überhaupt einmal zur Durchführung kommensollte — die „Erfüllung" nicht erleichtern, sondern sehr erheblich er-schweren. Es ist also auch vom Standpunkt der „Erfüllnngspolitik"aus gänzlich verfehlt.
Abgesehen davon war sein Abschluß vom Standpunkte unsererauswärtigen Politik aus ein geradezu unbegreiflicher Fehler. DasWiesbadener Abkommen gab Frankreich in der Kontributionsfragedie „Priorität" gegenüber seinen Verbündeten, die es in den Vor-verhandlungen von Versailles und bei späteren Gelegenheiten vergeblichzu erreichen versucht hatte. Ein Deutschland , das sich bereits imZustand der — zwar noch nicht formell erklärten, aber für jeden Ein-sichtigen feststehenden — Zahlungsunfähigkeit befand, sicherte einemseiner Gläubiger erhebliche Vorleistungen zu. die von den anderen Gläu-bigern nur als eine Benachteiligung ihrer Interessen aufgefaßt werdenkonnten. Ja, das zahlungsunfähige Deutschland verpflichtet sich, gegen-über Frankreich den Bankier zu spielen I Das geschah in einem Augen-blick, in dem der „Oberste Rat" die Entscheidung über Oberschlesieuzu fällen hatte. Daß Frankreich in der oberschlesischen Frage sich durchdie stärksten deutschen Konzessionen und Geschenke auf finanziellem undwirtschaftlichem Gebiete für eine Änderung seiner durch Dick und Dünnpolenfreundlichen Haltung würde gewinnen lassen, konnte auch derblindeste Optimist nicht erwarten. Daß die anderen an der Entscheidungmaßgebend beteiligten Staaten, insbesondere England , durch eine aufihre Kosten gehende einseitige Begünstigung Frankreichs nicht geradegünstig für Deutschland gestimmt werden konnten, mußte auch eiuerungewöhnlich kurzsichtigen Politik in den Gesichtskreis treten. Trotzdemwar die Reichsregierung nicht dazu zu bewegen, den Abschluß desRathenau-Loucheur-Abkommens bis nach erfolgter Entscheidung überOberschlesien zurückzustellen. Die schweren Bedenken gegen diese Über-stürzung suchte man mit der Behauptung zu beschwichtigen, der eng-lische Vertreter in der Reparationskommission sei über die Wiesbadener Verhandlungen auf dem Laufenden gehalten worden und habe keineEinwendungen erhoben. In Wirklichkeit hat England gegen das Wies-badener Abkommen, nachdem sein Inhalt bekannt geworden war,protestiert und bis hente seinen Einspruch noch nicht zurückgezogen.In der oberschlesischen Frage aber fiel die englische Stimme gegenDeutschland , obwohl Llohd George sich vorher sehr stark für dendeutschen Standpunkt eingesetzt hatte. Am 13. Mai 1921. hatte er imbritischen Unterhaus sogar die Erklärung abgegeben, daß das Kabinettentschlossen sei, deu Deutschen in Schlesien gegenüber dem polnischenAufstand freie Hand zu geben. Ja er sagte: „Es besteht keinGrund dafür, daß die Alliierten sich widersetzen sollten,Deutschland zu gestatten, in seiner eigenen Provinz durch