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Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
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Der Inhalt des Ultimatums

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Für den Gesamtbetrag dieser Reparationsschuld sollte Deutschland drei Serien von Schuldverschreibungen ausstellen und über-geben; nämlich:

Schuldverschreibungen Serie ^. für einen Betrag von 12 Milli-arden Goldmark. Diese Schuldverschreibungen sollten bis spätestensI.Juli 1921 ausgestellt und übergeben werden; sie sollten mit 5°/°jährlich verzinslich und mit 1"/» zuzüglich ersparter Zinsen durchAuslosung zum Nennwert tilgbar sein;

Schuldverschreibungen Serie L für einen Betrag von 38 Milli-arden Goldmark, auszustellen und zu übergeben bis spätestens 1. No-vember 1921, verzinslich und tilgbar wie Serie ^.;

Schuldverschreibungen Serie O im Betrage von 82 MilliardenGoldmark vorbehaltlich endgültiger Feststellung aufgrund der vor-gesehenen Abzüge und Zuschläge; nach Feststellung der belgischenKriegsschulden an die Alliierten stellt sich die Serie auf 88 Mil-liarden Goldmark. Diese Schuldverschreibungen sollten spätestensbis zum 1. November 1921 ausgestellt und der Reparationskommissionübergeben werden; die Reparationskommission sollte ihrerseits dieSchuldverschreibungen der Serie O ausgeben, sobald sie überzeugtsei, daß die von Deutschland aufgrund des Ultimatums übernom-menen Jahreszahlungen ausreichten, um Verzinsung und Tilgungdieser Schuldverschreibungen zu decken.

Die von der deutscheu Regierung auszugebenden Schuldver-schreibungen sollten von allen deutscheu Steuern und Lasten jederArt für alle Zeiten frei sein. Die Schuldverschreibungen solltengesichert sein durch das gesamte Eigentum und die gesamten Ein-nahmen des deutschen Reiches und der deutschen Länder. Alsspezielle Sicherheiten für den Dienst der Schuldverschreibungenwurden verlangt:

g.) die Einnahmen aller deutschen See- und Landzölle,insbesondere die Erträgnisse aller Ein-und Ausfuhrabgaben;>>) die Erträgnisse einer Abgabe von 26 v. H. auf den Wertaller Ausfuhr;

e) die Erträgnisse solcher direkter oder indirekter Steuern oderirgendwelcher anderer Einnahmen, die von der deutschenRegierung vorgeschlagen und von dem Garantiekomitee inErgänzung oder als Ersatz der unter a) und b) ange-führten Einnahmen angenommen würden.Bis zur Tilgung der Schuldverschreibungen hat Deutschland jedes Jahr zu zahlen:

1. eine feste Summe von 2 Milliarden Goldmark,

2. eine variable Summe entsprechend 26 °/o vom Werte der jähr-lichen Ausfuhr.

Die feste Annuität ist in 4 Quartalsraten am 15. Januar,15. April, 15. Juli und 15. Oktober, die variable Annuität gleichsallsin 4 Quartalsraten am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und15. November zu entrichten.