Druckschrift 
Die Politik der Erfüllung / von Karl Helfferich
Seite
82
Einzelbild herunterladen
 

82

Der Zusammenbruch der Erfüllungspolitik

Der Reichskanzler Dr. Wirth hielt das Schreiben der Bank vonEngland , das den Zusammeubruch seiner Erfüllungspolitik besiegelte,länger als eine Woche in seinem Geheimfach zurück. Auch seinejournalistischen Freunde wußten diesesmal Stillschweigen zu bewahren.Erst am 16. Dezember 1921 wurde der Öffentlichkeit von demwichtigen Ereignis Mitteilung gemacht, und zwar durch die Bekannt-gabe eines Schreibens, das der Reichskanzler zwei Tage zuvor auden Präsidenten der Reparationskommission gerichtet hatte.Das Schreiben sei hier in seinem vollen Wortlaut wiedergegeben:

Wie ich der Reparatiouskommissiou bei ihrer letzten Anwesenheitin Berlin erklärt habe, ist die deutsche Regierung auf das ernstlichstebemüht gewesen, die beiden nach dem Zahlungsplan vom 5. Mai 1921bevorstehenden Zahlungen zu sichern. Da dies nur mit Hilfe einerim Auslande aufzunehmenden Anleihe gelingen konnte, und hierbeieine wesentliche Mitwirkung der englischen Finanzweltunerläßlich war, hat die deutsche Regierung in England wegen einersolchen Anleihe verhandelt. Von maßgebender Stelle ist ihr jedocherwidert worden, daß unter der Herrschaft der Bedingungen, welchezurzeit für die Zahlungsverpflichtungen der deutschen Regierunggegenüber der Reparationskommission während der nächsten Jahremaßgebend seien, eine solche Anleihe in England nicht zuergangen sei und zwar weder als langfristige Anleihe nochals kurzfristiger Bankkredit.

Unter diesen Umständen kann die deutsche Regierung nichtmehr damit rechnen, daß es ihr gelingen wird, diejenigen Beträgein voller Höhe zu beschaffen, die nötig wären, um die am 15. Januarund 15. Februar 1922 fälligen Raten zu bezahlen. Selbstbei aller Anstrengung und unter Nichtachtung ihrer budgetären Lagewird die deutsche Regierung für diese Termine außer dem Wertder Sachleistungen und der Gutschrist aus dem Recovery Actnicht mehr als ungefähr 150 Millionen Goldmark auf-bringen können.

Die deutsche Regierung sieht sich daher genötigt, bei derReparationskommission für den nicht erfüllbaren Rest-betrag der Raten vom 15. Januar und 15. Februar einenZahlungsaufschub zu beautrageu. Sie beschränkt sich zu-nächst auf diesen Antrag, obwohl sie sich bewußt ist, daßsie bei den nächstfolgenden Raten gleichfalls mitSchwierigkeiten zu rechnen haben wird."

Der Kanzler, der dieErfüllung" zum Kerupunkt seinesRegierungsprogramms gemacht hatte, mußte also jetzt vor der Fällig-keit der ersten der regelmäßigen Ultimatumsraten, die vollendeteUnmöglichkeit der Erfüllung den Regierungen mitteilen, denen gegen-über durch seine Unterschrift das Reich zur Erfüllung sich verpflichtethatte. Der Bankerott der Erfüllungspolitik wurde voudem Kanzler der Erfüllung verkündet.