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Die gesetzgebende Gewalt des deutschen Reichstagsund die ausführende Gewalt der deutschen Regierungsollen, soweit finanzielle Maßnahmen in Betracht kommen, der Kon-trolle der Reparationskommission unterstellt werden. Nichtnur sollen alle gesetzgeberischen und Verordnungsmaßnahmen sofortder Reparationskommission mitgeteilt, sondern es soll sogar überderen Ausführung zwischen der deutschen Regierung und der Re-parationskommission „verhandelt" werden. Die Reparationskommissionbehält sich vor, Deutschland „aufzufordern, die notwendigen Maß-nahmen zu ergreifen, um festgestellte Mängel abzustellen." DieKontrolle der Reparationskommission soll sich auch auf die Aus-gaben des Reichs erstrecken; bis znm April soll durch die Repara-tionskommission eine Revision des deutscheu Ausgabe-Budgets erfolgen.Fehlt nur noch die Forderung, daß Beauftragte der Reparations-kommission im Reichstag auf der Regierungsbank den ersten Sitzerhalten.
Heute ruft alles .— außer Georg Beruh ard (VossischeZeitung): „Unannehmbar!" Man hört von der „Bestürzung",die in den Kreisen der Reichsregierung uud der hinter ihr stehendenParteien durch die Note der Reparationskommission hervorgerufenworden fein soll. Gibt es einen vollendeteren Beweis sür die Un-fähigkeit der heute Regierenden, daß sie dieses Gewitter nicht habenHeraufziehen sehen? daß Reichskanzler und Reichsaußenminister nichtin letzter Stunde die große Gelegenheit, die sich in der Finanzdebattedes Reichstags bot, benutzt haben, mit dem Aufgebot aller Mitteleine äußerste Gegenwirkung zu versuchen? An Warnungenhat es doch wahrhaftig nicht gefehlt, und schließlich hat die Repara-tionskommission doch nichts getan, als die letzten Schlußfolge-rungen aus der Erfüllungspolitik Wirth-Rathenau zuziehen.
Sie hat damit getan, was Pflicht der deutschen Regierung ge-wesen wäre: sie hat die Erfüllungspolitik a«1 Aiisuiciumgeführt. Es ist weit genug gekommen mit uns, wenu wir imAbsurden die einzige Hoffnung für das deutsche Volk sehen können.