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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
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267
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ZUSAMMENHANG ZWISCHEN DEN UMTHEIL. UND DEN NEUVERLOOS. 267

Hansgartonlandes oft verfahren, in Sibirien vielfach auch beimAckerlande; nach der Schilderung Laveleyes soll dies auch aufJava Vorkommen. 1 ) In diesem Falle wird also die Umtheilungso ausgeführt, dass kein Umtausch von Parzellen über das hinaus,was im Wesen der Umtheilung liegt, geschieht; einzelne Grund-stücke, welche eben den Einen abgenominen and den Anderenzugewiesen werden, wechseln allerdings die Hände; dies istaber keine Neuverloosung, denn diejenigen Wirthe, welche einenTheil ihrer Grundstücke aufgeben, bekommen keine anderen anderen Stelle zurück, und diejenigen, welche diese Grundstückeübernehmen, brauchen von ihrem Besitze nichts abzutreten.

Hat man solche Absicht, die Neuverloosung nach der Um-theilung ausfallen zu lassen, so wird vielfach gesucht, derSteigerung der Gemengelage vorzubeugen. Das nächstliegendeMittel hierzu ist die Aenderung des Theilungsverfahrens, dietheilweise Ersetzung des Gewann- durch das Schätzungsver-fahren: anstatt von allen Parzellen des Wirthes, dessen Besitzabnehmen soll, gleich grosse Bruchtheile abzuschneiden, lässtman ihn so viele ganze Parzellen abtreten, wie erforderlich ist,um schätzungsweise ein Aequivalcnt für die Gesammtheit derBruchtheile herzustellen. Dann wächst die Zahl der Parzellendesjenigen Wirthes, dessen Besitz zunimmt, verhältnissmässigunerheblich an. Es ist aber viel leichter, das Schätzungsver-fahren unter solchen Verhältnissen anzuwenden, als es allgemeinbei der Vertheilung durchzuführen; denn der Wirth, dessenBesitz zunimmt, wird schon deshalb mit einer ihm etwas un-günstigen Schätzung einverstanden sein, Aveil er und Niemandsonst Interesse daran hat, das Land in möglichst wenigenParzellen zu bekommen. Eine weitere Anwendung kann dasSchätzungsverfahren darin finden, dass mehrere Wirthe, derenBesitz vergrössert wird, ihre neuen Grundstücke freiwilligschätzungsweise vertheilen: dies ist nämlich dann besondersbequem, wenn diese Grundstücke, etwa weil alle Wirthe aufKosten eines und desselben Genossen ausgestattet werden, inallen Gewannen nebeneinander liegen.

) Laveleye, S. 65.