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Die Feldgemeinschaft : eine morphologische Untersuchung / von Alexander A. Tschuprow
Entstehung
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275
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ÜBER DIE HÄUFIGKEIT DER UMTHEILUNGEN UND DER NEUVERLOOS. 275

Landreichthum. In landreichen G-emeinsclialten werden Um-theilungen häufiger vorgenonnnen, wie es folgende Beobachtungenzeigen, die sich auf 174 Gemeinschaften des GouvernementTaurien beziehen: Gemeinschaften, in welchen der Zwischenraumzwischen zwei allgemeinen Umtheilungen weniger als 8 Jahrebeträgt, machen unter den Gemeinden, welche mehr als 13 Dess-jätinen pro Wirthschaft haben, 70°/o aus, dagegen unter den-jenigen, die weniger als 13 Dessjätinen pro Wirthschaft haben,nur 53 %>. Alle Factoren, welche hiebei in Betracht kommen,einzeln aufzuführen (z.B. die Umtheilungen müssen desto häufigersein, je häufiger die Familientlieilungen sind, je stärker die Volks-vermehrung ist u. s. w.), . hätte keinen Sinn, da mir keine em-pirischen Belege zur Verfügung stehen. Ich will nur noch einMoment erwähnen, das zweifellos von ausschlaggebender Be-deutung sein muss, obgleich mir auch hier der positive Beweisfeldt. Der Umstand nämlich, dass die Umtlieilung mit einerNeuverloosung verknüpft zu werden pflegt, ist nicht nur fürden Forscher, dem er die Untersuchung erschwert von grosserBedeutung, sondern noch mehr für den Bauern selbst, in dessenwirtschaftliche Verhältnisse er tief einschneidet. Wir habenbereits gesellen, welchen Einfluss dieses Moment auf die Partei-bildung übt; gerade dadurch erklärt sich vielfach, dass Leutegegen ihr unmittelbares Interesse Partei nehmen. Ich bin über-zeugt, dass die ßiicksicht auf die Envünschtheit oder Uner-wünschtheit der Neuverloosung auch für die Häufigkeit derUmtheilungen maassgebend ist. Die Frage nach der Häufigkeitder Umtheilungen verliert somit ihre Selbständigkeit und wirdvon der Frage nach der Häufigkeit der Neuverloosungen ab-hängig und abgeleitet.

Die Frage nach den Motiven, welche die Häufigkeit derUmtheihmgen bestimmen, ist in dem Falle, wo der Zeitpunktder Umtlieilung nicht durch älteren Beschluss feststeht, sonderndem freien Ermessen der Parteien überlassen ist, von nurnebensächlicher Bedeutung. Dagegen bildet sie geradezu denKernpunkt, falls der Termin der nächsten Umtlieilung bereitsbei der vorhergehenden festgestellt wird. Hier findet eine Um-

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