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ANHANG V.
gutsherrlichen Bauern im Kreise Kusnetzk, welche seit derX. Revision keine Umtheilung vorgenommen haben, 2,42 Rubelpro Dessjiitine zu zahlen; dagegen zahlen diejenigen Gemein-schaften, wo Umtheilungen vorgenommen worden sind, bloss1,65 Rubel pro Dessjiitine; dabei macht der Boden derschlechtesten Qualität bei den ersteren 10 °jo des Grundbesitzesaus und bei den letzteren nur l°/o.