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ntliche oder unterstützende Mitglied des Areisvereins NVerbandes Deutscher Bureaubeainten hat das Rechl,thek zu entnehmen,erden von dein I. Vertrauensmann abgegeben und
rmin ist auf 3 Wochen festgesetzt.
ch Verlauf von Z Wochen das Buch weder zurückgegebenum Verlängerung ersucht sderen Genehmigung sich >-), so wird der Gntnehiner auf seine Aosten
^nfgefordert. (Mahngebühr 2V Ofg.)
cher auf einmal zu entnehmen, ist nicht gestattet,'sie Schonung der Bücher wird dringend ersucht. Für Bii und Verluste müssen die Lntnehmer aufkommen.Lntnehmer ist verpflichtet, die ihm beim Lesen bekamBeschädigungen, sowie das Fehlen von Blättern in einener Abgabe anzuzeigen.
Fälle entscheidet der I. Vertrauensmann.^?at sich der vorgeschriebenen Lesekarten zu bedienen.
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