steht, auf dein Boden thatsächlicher Verhältnisse und der Durchführungs-mvglichkeit, uuabwciöliche wirthschaftliche Rücksichtnahmen mit densozialen Forderungen der Gegenwart in richtigen Einklang zu setzeu.Freiwilligkeit und Selbsthülfe sollen durch die Gesetzgebung nicht ge-lähmt, sondern umgekehrt augcspornt und in die richtigen Bahnengelenkt werden.
Die Träger dieser, die soziale Gesetzgebung ergänzenden Thätig-keit sind in erster Linie die Arbeitgeber und ihre Vereinigungen.Es wäre die größte Ungerechtigkeit, wenn man in Deutschland ver-kennen wollte, was von thuen, trotz der steigenden staatlichen Be-lastungen, auf dem Gebiet der freiwilligen Arbeiterfürsorge bereits ge-leistet wird. Eine der wichtigsten Aufgaben wird es sein, die aufdiesem Gebiet Zurückgebliebeueu ebeufallS zum Vorwärtsschreiten an-zuspornen und ihnen die richtigen Wege zu zeigen. Eine fernere Auf-gabe wird aber darin bestehen, auch auf die Zerstreuung so mancherVorurtheile und Befürchtungen hinzuwirken, welche bisher die An-näheruug zwischen Arbeitgebern und Arbeitern erschwerten. Die Inter-essen beider Theile lassen sich viel weitergehend vereinigen, als esäußerlich den Anschein hat; auch sind es nicht lediglich materielleOpfer, womit der soziale Friede erkauft werden kann. Mit zuge-knöpften Taschen freilich macht man keine Sozialpolitik;allein es wäre eine starke Verkennung des die Arbeiterbewegungtreibenden Geistes, wenn man andererseits glaubt, mit bloßeu Wohl-thätigkeitSmaßrcgeln ausreichen zu können. Es sind nicht bloß materielle,es sind auch ideelle Befriedigungen, die der Arbeiterstaud erstrebt, uudeS ist gerecht uud klug zugleich, denselben iu wohlerwogenem MaaßeRechnung zu trage», statt die Arbeiter durch Verkennung oder Zurück-weisung in die Arme der Sozialdemokratie zu treiben. Die Achtungihrer bürgerlichen und politischen Selbständigkeit und insbesonderedaS Enthalten jeder Wahlbeeinflussung Seitens der Arbeitgeber ent-spricht dieser Auffassung.
An die Arbeiter selbst aber wendet sich die Deutsche Arbeiter-Zeitung mit der ernsten Mahnung, dem Mißtrauen gegen die wohl-wollenden Absichten der Gesetzgeber uud humaueu Arbeitgeber, welcheseine gewissenlose Verhetzung leider allzuticf iu ihre Reihe getragenhat, zu entsagen. Sie sollen sich gewiß nicht mit schönen Redens-