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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
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Hinderniß, wenn unsere Produktion durch erhöhte staatliche Be-lastungen gegen das Ausland in Nachtheil kommt.

Dieser Satz ist logisch so unanfechtbar, daß er gar keiner näherenBegründung bedarf. Da die internationalen Konkurrenzverhältnissedurch außerordentlich verschiedene Umstände bedingt werden, so läßtsich unmöglich statistisch iu Zahlen nachweisen, wie groß die Vortheileoder Nachtheile sind, die speziell auf Rechnung der verschiedenartigenHumanitären Gesetzgebungen der koukurrircuden Staaten kommen.AIs eine unbestreitbare Thatsache können wir jedoch beispielsweiseanführen, daß die empfindliche Konkurrenz Belgiens , deS Staates,welcher am weitesten in der Humanitären Gesetzgebung zurückgebliebenist, sich in verschiedenen GewerbSzweigen, namentlich in der Textil-industrie, direkt und nachweisbar auf solche Ursachen zurückführen läßt.Unter den übrigen Industriestaaten Europas läßt sich eine Einwirkungaus dieser Quelle nicht so direkt nachweisen, um so weniger, als diemeisten derselbeu bereits in die gesetzliche Regelung der Arbeiter-fragen, wenn auch uicht so tief und so belastend wie Deutschland ,eingetreten sind.

Wenn man es noch vor nicht langer Zeit als reine Illusionhinstellte, zu internationalen Vereinbarungen über derartigeFragen gelangen zu können, so hat der Weltpostvertrag, den wirhauptsächlich unserem Stephan verdanken, die Durchführbarkeit solcherVerträge, und zwar am Maßstab einer sicherlich gleich schwierigenAufgabe nachgewiesen. Daß diese Auffassung getheilt ivird, beweistdie kundgegebene Absicht des schweizerischen BnndeSraths, eine Kon-ferenz von Vertretern der europäischen Industriestaaten herbeizuführen,um sich über die Fragen der Fabrik- uud Arbeiterschutzgesetz-gebung zu verständigen. DaS in Aussicht genommene Programmbetrifft folgende Gegenstände:1. Verbot der SonntagSarbeit, 2. Fest-setzung einer Minimal-Altersgrcnze für die Zulassung von Kindernzu fabrikmäßigen Betrieben, 3. Festsetzungen eines Maximal-Arbeits-tages sür jugeudliche Arbeiter, 4. Verbot der Beschäftiguug voujugendlichen und von weiblichen Personen überhaupt in besondersgesundheitsschädlichen und gefährlichen Betrieben, 5. Beschränkungder Nachtarbeit sür jugeudliche uud für weibliche Personen und6. Ausführung der Art und Weise der mit den einzelnen Ländern

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