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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
Entstehung
Seite
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abgeschlossenen Verträge." Dieses Programm ist vorläufig noch sehreng gefaßt, erstreckt sich zum Beispiel noch nicht auf die weit ein-schneidenderen Bestimmungen über den Maximalarbeitstag für er-wachsene Arbeiter, auf Unfall- nnd JnvaliditätSversicherung :c. AlleineS ist von der Schweiz sehr weise gehandelt, das Programm vor-läufig auf die Punkte zu beschränken, worin eine Einigung wenigerschwierig zu erzielen sein wird. Ist es erst einmal zum Abschlußeines derartigen internationalen Vertrags gekommen,dann wird der echt menschliche zu Grunde liegende Ge-danke nicht bloß aus sich selbst heraus zur Inangriffnahmeweiterer Verhandlungsgegenstände drängen, sondern erwird und muß eine mächtige Rückwirkung auf die öffent-liche Meinung nnd Gesetzgebung der Eiuzelstaaten imSinne der fortschreitenden Humanität üben.

In diesem Sinne und in dieser Hoffnung begrüßen wir dievon der Schweiz ausgehende Anregung mit Freude und überlassenunS der Hoffnung, daß der Kongreß zu Stande kommen und Früchtetragen wird. Sanguinischen Erwartungen über sofortige, überhauptgroße sichtbare Erfolge darf man sich allerdings hierbei nicht hin-geben. Auch wenn diese internationalen Vereinbarungen mit derZeit noch viel weiter in die wirthschaftliche und humanitäre Gesetz-gebung eindringen sollten, so können ihre Einwirkungen auf Aus-gleichung der Vor- und Nachtheile in der internationalen Konkurrenzimmer mir vcrhältnißmäßig untergeordnete, niemals ausschlaggebendesein. Berücksichtigen wir die außerordentlichen, der Ausgleichung durchinternationale Verciubaruugeu unzugänglichen Verschiedenheiten inder wirthschaftlichen Grundlage, also in den Produktionskosten dereinzelnen koukurrirendcn Staaten, in Fruchtbarkeit des Bodens, inHöhe der Arbeitslöhne, des Zinsfußes, der iuneren Besteuerung, derZollsysteme, in der geographischen Lage der Länder, Bildung uudGeschicklichkeit der Arbeiter, Kapitalmacht u. s. w., so wird man inder durch internationale Vertrüge erreichbaren Gleichmäßigkeit huma-nitärer Belastungen sicherlich eine allgemeine Wohlthat, allein immer-hin keinen die Konkurrenz- oder gar Existenzfähigkeit eines Gewerbesallein bedingenden Faktor erkennen können. Hieraus folgt, daß dereiuzelue Staat nnd seine Arbeitgeber jene internationale Regelung