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Wenn wir hiermit in eine kurze Erörterung dieser Frage ein-treten, so wird es nicht erforderlich sein, daß wir das Prinzip desMaximal-Arbeitstagcs den Arbeitern gegenüber vertheidigen. OhueZweifel giebt es auch heute noch, insbesondere in den ärmstenArbeiterklassen, Gegner jener Maßregel, weil sie den Lohnzuschußdurch Ueberstundcn nicht entbehren zn können glauben. Allein dieZahl derselben ist nicht ausschlaggebend und muß nothwendig inFolge der Beobachtung abnehmen, daß nachweisbar die Herabsetzungender Arbeitszeit, wie sie in den letzten Jahren in großem Umfangin allen Theilen Deutschlands uud vorzugsweise in den großenFabrikdistrikteu von West-Deutschland stattfanden, keineswegs eineHerabsetzung des täglichen Arbeitsverdienstes im Gefolgegehabt hat. Es lag auch hierzu gar keine Nöthigung vor, indemin den allermeisten Fällen diese Abkürzung der Arbeitszeit auf einden Kräften und Lebensansprüchen der Arbeiter besser entsprechendesMaaß, zn keiner Verkürzung der täglichen Arbeitsleistung geführt,also den Arbeitern Vortheil, den Arbeitgebern mindestens keinenSchaden, vielfach sogar direkt oder indirekt Nutzen gebracht hat. DenArbeitern gegenüber haben wir also, wie gesagt, nicht nöthig, fürdas Prinzip des Maximal-Arbeiistages einzutreten, wohl aber über-triebenen Ansprüchen aus Herabsetzung der Arbeitszeit entgegen zutreten. Der vernünftige Arbeiter muß sich zunächst sagen, daß aufdiesem Gebiet deu weitestgehenden Ansprüchen nicht sofort Rechnunggetragen werden kann, sondern große Vorsicht geboten ist. Abgesehendavon, daß eine solche einschneidende Maßregel bei allgemeinemWiderstand der Arbeitgeber undurchführbar ist, muß der Arbeiterauch bei ruhiger Ueberlcgung einsehen, wie er überhaupt größereOpfer von Seiten der Arbeitgeber nicht erwarten kann,wenn dessen Geschästsgewinn durch gesetzgeberische Maß-regeln wesentlich gekürzt wird. ES muß als Grundsatz einespraktischen Humanitären Fortschreitens auf allen Gebieten des Arbeits-verhältnisscs anerkannt werden, daß es dem Arbeitgeber möglichbleibt, die von ihm beanspruchten größeren Opfer zu leisteu. Zwangs-weise Herabsetzungen der Arbeitszeit auf ein das bisherigeArbeitsquantum wesentlich verminderndes Maaß würden aberum so härter und ungerechter sein, wenn man sie gleichzeitig mit der