der Erstände der Hilfskasscn, Krankenkassen oder ähn-lichen in der betreffenden Unternehmung bestehenden odernoch zu errichtenden Einrichtungen zu vereinigen, wobei wirdann dringend empfehlen, auch die Theiluahme an der Errich-tung uud Verwaltung aller WohlfahrtSeinrichtungen damitzu verbinden. Der innere Znsammenhang aller dieser Ausgabenspricht für diese Vereinigungen; auch wird hierdurch ein gleichmäßigeresund anSgiebigereS Arbeitsfeld für daS Kollegium geschaffen nnd dieAutorität der Vorstandsmitglieder den Arbeitern gegenüber verstärkt.Dieselbe ist aber absolut nothwendig, wenn sie den wichtigen Theilihrer Ausgabe erfüllen sollen, moralisch auf die Arbeiter einzuwirken,Streitigkeiten zn schlichten nnd zn verhüten, die jüngeren Arbeiter zuüberwachen, die Beamten in Aufrechthaltung der Disziplin zu unter-stützen u. s. w. Durch jeue Vereinigung mit bestehenden Institutionenwird aber auch vermieden, daß sich an die sofortige Errichtung isolirterAeltesteu-Kollegien übertriebene Erwartungen knüpfen. Die Insti-tution führt sich aus solche Weise am bestell ein, wen» auch vielesdafür spricht, daß iu späterer Zeit, uaiueutlich in großen Unter-nehmungen, eine Trennung der Funktionen, bei der ja doch ein orga-nischer Zusammenhang zwischen den getrennten Kollegien festgehaltenwerden kann, den Vorzug verdienen mag. Mit den für größere Be-zirke, überhaupt für viele Unternehmungen errichteten KnappschaftS-oder ähnlichen Kassen lassen sich dagegen die auf die Einzelunter-nehmung berechneten Aeltesten-Kollegien nicht verbinden.
Wie man aber auch die Arbeiter-Ausschüsse einrichten möge,zwei Gesichtspunkte halte man fest. Einmal, daß die dem Arbeiter-stand angehörigen Mitglieder der Kollegien von der Gesammtheitder Arbeiter vollkommen frei gewählt werden; nur solchenVertretern schenkt der Arbeiter Vertrauen und hierin liegt auch derüberwiegende Eiufluß frei gewühlter Ausschüsse, über Vertrauens-personen, die sich der Arbeitgeber selbst auswählt. Zum Zweiten aberist zn beachten, daß die Arbeiterschaft in ihren verschiedenenBeschäftignngszweigen und Lohnabstufu ngen (also z. B. beimBergbau: Hauer, Schlepper, Pferdetreiber u. f. w.) Vertretung imKollegium finden. ES genügt durchaus uicht, daß z. B. uur derStamm älterer, erfahrener Lente, die dem Arbeitgeber schon jetzt am