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moralischen Degeneration führt, in fernerer Erwägung, daß eS dieAufgabe, ja die heilige Pflicht der Arbeiter aller Länder ist, diesesie rninirende und die freie Entwicklung hemmende Gcsell-schastS-Organifation mit allen ihnen zu Gebote stehendenMitteln zu bekämpfen, daß es sich aber in erster Linie darumhandelt, der weiteren verheerenden Wirkuug der herrschenden Wirth-schaftsordnnng entgegenzuarbeiten, beschließt der Kongreß:
1. Die Beschaffung einer wirthschaftlichen Arbeitcrschutz-Gesetz-gebniig für alle Länder mit moderner Produktion ist eine unabwend-bare Nothwendigkeit. Als Grundlage derselben betrachtet der Kongreß:t,,) den achtstündigen Maximal-Arbeitstag für alle Arbeiter; b) Verbotder Arbeit von Kindern unter 14 Jahren und Beschränkung derArbeit aller Minderjährigen von 14 bis 18 Jahren auf 6 Stundenpro Tag; v) Verbot der Nachtarbeit, mit Ausnahme für jene Betriebe,welche ihrer Natur nach einen ununterbrochenen Betrieb erfordern;ä) Ausschluß der Frauenarbeit in allen dem weiblichen Organismusbesonders schädlichen Betrieben; s) für die Falle der Schwanger-schaft und der GeburtSnachwirknngen sind noch besondere Schutz-bestimmungen zn tresfeu; t) Verbot der Nachtarbeit für Frauen undmännliche Arbeiter unter 18 Jahren; Z) eine mindestens 36 Stundenhintereinander umfassende Ruhezeit in der Woche; b.) Verbot solcherIndustrien uud solcher Arbeitsmethoden, welche der Gesundheit derArbeiter besonder? schädlich sind; i) Aufhebung deS Trucksystems inallen industriellen Betrieben, einschließlich der Hausindustrie; k) um-fassende Inspektion durch staatlich besoldete Inspektoren, welche vonden Arbeitern mindestens znr Hälfte selbst zn wählen sind.
2. Der Kongreß erklärt eS sür nothwendig, alle diese Maßregelndurch Gesetz, resp, internationale Verträge sicher zn stellen, und fordertdie Arbeiter aller Läuder auf, iu der ihnen am geeignetsten erscheinendenWeise für die Verwirklichungen dieser Forderuugeu einzutreten undihre Durchführung zu überwachen.
3. Der Kongreß erklärt es für die Pflicht aller Länder, dieschweizerische Republik iu ihreu Schritten für eine Konferenz derRegierungen, behufs Vereinbarung internationaler Verträge überden Arbeiterschutz nachdrücklich zu unterstützen."
Diese Resolution birgt in ihrem Eingang das eigentliche