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Soziale Tagesfragen / von Wilhelm Oechelhaeuser
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verschwindend kleiner Theil dazu gelangen kann. Der Schwerpunktwird stets in den MiethS Wohnungen liegen, und unterscheidensich dabei wesentlich zwei Kategorien, nämlich die von den Arbeit-gebern für ihre spezielle Arbeiterschaft errichteten, und die ans denMiethsertrag gegründeten Wohnungen.

Der Großgrundbesitz und die Großindustrie bilden das Gebietfür die erstgenannte Kategorie und innerhalb der Großindustriehauptsächlich jener Theil von Unternehmungen, welche auf demLande, fern von großen Städten ihren Sitz haben. Wie bereitsEingangs erwähnt, beruht hier die Errichtung von Arbeiterwohn-häuseru auf geschäftlicher Nothwendigkeit und gehört nicht indie Statistik der Wohlfahrtseinrichtungen, worin wir ihnen mitunterbegegnet siud. Auch kaun es durchaus nicht als Regel, oder alsetwas an sich unbedingt WünschenSwcrthes erachtet werden, daß jedeUnternehmung anch dann für ihre Arbeiter Wohnungen erbaut, wenudenselben in der Nähe Miethswohnungen gleicher Güte uud zugleichen Preisen znr Disposition stehen. Einen spezifischen Vor-zug, die Arbeiter in Wohnungen, die dem Unternehmer gehören,unterzubringen, vermögen wir nicht anzuerkennen und erachten esdeßhalb auch nicht für eine besondere humanitäre Aufgabe der Arbeit-geber, mit der Erbauung von eigenen Arbciterwohnhäusern weiter zugehen, als ihnen im einzelnen Fall für die Existenz oder dasInteresse ihrer Uutcruehmungen uud das Wohl ihrerArbeiterschaft nothwendig oder vortheilhaft erscheint.Wohl aber betrachten wir die Anlage, Bewirthschaftung uud Beauf-sichtigung der auS geschäftlichen Rücksichten errichteten Wohnungen,als eine dem Arbeitgeber obliegende Ausgabe der Philanthropie.Und gewiß eine wichtige und umfangreiche Aufgabe, ein weites Feldfür menschenfreundliche Bestrebungen; denn die Zahl der in Wohnun-gen, die den Unternehmern gehören, untergebrachten Arbeiter ist sehrbedeutend und steigt fortwährend. In den Verhältnissen dieserWohnuugSkategorie bleibt' aber noch unendlich viel zu bessern unddies gilt in erster Linie von der Land wirthschaft und namentlichdem Großgrundbesitz mit Extensivwirthschast. Gewiß giebt es kaumeine befriedigendere Lage für einen ländlichen Arbeiter, als wenn erein eigenes Häuschen bewohnt, Garten und Land bewirthschaftet und