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Schließlich hat die Kommission einstimmig beschlossen/ demHaust die Annahme des Entwurfs eines Deutschen Handels-Gesetzbuchcs unverändert/ und die Annahme des Entwurfs desEinführungs-Gcsctzcs/ unter Hinzufügung der üblichen Publika-tions-Formcl/ in der von der Kommission angenommenen Fas-sung vorzuschlagen.
Uebcrdics glaubt die Kommission im Interepc des Zustan-dekommens des ganzen Werkes empfehlen zu sollen/ von derDiskussion und der Abstimmung der einzelnen Artikel desEntwurfs des Handels-Gesevbuches abzusehen/ und seine Zustim-mung zu diesem Entwürfe durch eine auf die Annahme desGanzen gerichtete Abstimmung auszusprechen.