werden. Der Preußische Entwurf, der inzwischen nach wieder-holten Berathungen mit Fachmännern, Nichtern und Rcchts-Anwältcn ans verschiedenen Landcsthcilen der Monarchie aus-geardcitct war, wurde den Berathungen der Kommission zumGrunde gelegt, daneben aber beschlossen, daß auch einem vonder Oestreichischen Regierung vorgelegten Entwurf volle Beach-tung zugewendet werden solle.
In den Motiven ist angedeutet und durch die Konferenz-Protokolle wird bestätigt, mit welchem unermüdlichen Eifer, mitwelcher Festigkeit, wenn es sich um wesentliche Punkte handelte,und mit welcher Umsicht, wenn ein Kompromiß unvermeidlichwar, von sämmtlichen, insbesondere von den Preußischen Kom-missaricn zu einer befriedigenden Lösung der Aufgabe hingear-beitet worden ist. In zweimaligen Berathungen und Abstim-mungen (Lesungen) wurde der Inhalt der vier ersten Bücherdes Handels-Gesetzbuchs in Nürnberg , der Inhalt des fünften,das Secrccht betreffenden Buchs in Hamburg festgestellt.
Das große Fiel schien damit erreicht zu sein. Nachdemder Entwurf den sämmtlichen Regierungen mitgetheilt wordenwar, wurde von manchen Seiten schon damals die allgemeineAnnahme desselben gewünscht. Insbesondere geschah dies vonBayern und Württemberg. Auch Oesterreich und Preußen hielten daran fest, daß das mit so vielen Schwierigkeiten erreichteZiel, in Würdigung des für die Gesammtheit daraus erwachsen-den Vortheils, wegen einzelner Meinungsverschiedenheiten nichtvon Neuem in Frage gestellt und gefährdet werden dürfe.
In Folge einer darauf eingetretenen Verständigung zwischender Preußischen, Oesterreichischcn und Bayerischen Negierung undeines von der Konferenz gefaßten Beschlusses hatte noch eineabgekürzte dritte Lesung der vier ersten Bücher des Entwurfsin Nürnberg statt, in welcher, unter Vermeidung von Wieder-holung abermaliger Debatten und Abstimmungen über bereitsbei den früheren Lesungen berathene und durch Majoritäts-Bcschlüsse erledigte Punkte, in dem Zeitraum vom 19. Novem-ber 1869 bis zum März 1861 eine Reihe von Erinnerungeneinzelner Regierungen in Berathung genommen ist.
Die dritte Lesung ist am 12. März mit der 589. Sitzungder Kommission geschloßen, und der aus sämmtlichen Lesungenhervorgcgangcne Entwurf der Bundes - Versammlung und denBundes-Negicrungen vorgelegt worden.
Ob die Annahme dieses Entwurfs erfolgen oder, wenn sieSeitens anderer Regierungen erfolgt, Preußen isolirt dastehenwird, hängt von der Haltung und dem Vorgänge des Land-tags ab, in dessen Hände gegenwärtig die Frage mit ihrenFolgen gelegt ist. Wird der Entwurf des Handels-Gesetzbuchs,wie er vorgelegt worden, von beiden Häusern des Landtagsangenommen, so läßt sich mit Sicherheit erwarten, daß alle oderdoch die bei weitem meisten Deutschen Bundcsstaatcn nachfolgen