§> 2 Artikel IX, — demselben nach dem Antrage des Abgeord-neten Bürgers hinzufügen würden, was ich eben verlesen habe,bitte ich, sich zn erheben.
(Geschieht.)
Das ist die Minderheit.
Ich darf nun wohl annehmen! daß der §. 2 in der Fassungder Regierung»-Vorlage die Zustimmung des Hauses gefun-den hat?
(Pause.)
Er ist angenommen.
Ich gehe zn §. 3 desselben Artikels über, und frage! obdas Wort darüber verlangt wird?
Ich werde, wenn es nicht geschieht und keine Abstimmunggefordert wird, den §. 3 des Artikel IX. für angenommen er-achten — unter derselben Voraussehung den §. 4 mit der vonder Kommission zu Alinea 3 vorgeschlagenen Abänderung,welcher- die Regierung zugestimmt hat — und in Ansehung des§. 5, deßen unveränderte Annahme die Kommission empfiehlt.
Die Paragraphen sind angenommen. Wir kommen zuArtikel 14, bei welchem die Regierung dem Abänderungs-Vor-schlage der Kommission ebenfalls zugestimmt hat. Wenn dasWort nicht verlangt und keine Abstimmung gefordert wird, sowerde ich diesen Artikel für angenommen auseben.
(Pause.)
Er ist angenommen.
Unter derselben Voraussetzung werde ich auch den Artikel27 für angenommen erachten^ mit welchem das Pensum desgegenwärtigen Herrn Referenten endet und der AbgeordneteBürgers als Referent zu fnngircn hat. Der Artikel 47, dernächste in der Reihenfolge, enthält Abänderungen, denen dieRegierung zugestimmt hat.
Der Abgeordnete Freiherr Vincke hat das Wort.
Abgeordn. Freiherr von Vincke sHagens (vom Platz):Ich habe vorher nicht gehört, daß alle die Artikel, welche vonder Kommission nicht monirt wurden, als angenommen betrach-tet werden sollen, sonst befinden sich zwischen den Artikeln 27und 47 noch zwanzig andere, über welche noch nicht abge-stimmt ist.
Präsident: Ich habe bei der Abstimmung gesagt, ichwürde die Abstimmung, vorausgesetzt, daß keine neuen Äbände-rnngsvorschläge zu Artikeln gemacht werden, die die Kommissionunverändert gelassen hat, nur auf diejenigen Artikel richten,welche die Kommission monirt hat/ am Schlüsse werde ich dienicht monirten Artikel bei der Abstimmung noch einmal zu-sammenfassen.