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Verhandlungen ueber die Entwuerfe eines allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einfuehrungs-Gesetzes zu demselben in beiden Haeusern des Landtages im Jahre 1861 : vollst. Abdr. d. stenograph. Berichte nebst Entwuerfen, Motive u. Komm.-Berichten zu denselben
Entstehung
Seite
641
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gierung dem Antrage der Kommission zustimmt, Der Artikel55 ist angenommen.

Es folgt nun wieder für den nächsten Artikel ein zweitesPensum des Abgeordneten Strohu als Referenten/ für Artikel60. Ich fragt/ ob das Wort hierzu verlangt wird? Die Ab-änderungen der Kommission sind auch hier von der Regierungangenommen worden. Ich würde den Artikel für angenommenerachten/ wenn das Wort nicht verlangt wird.

(Pause.)

Der Artikel ist angenommen. Auf die Stelle/ bis zu der dieDiskussi on jetzt gediehen ist/ bezieht sich eine Resolution (Seite 470des Berichts)/ welche dem Hause von der Kommission empfoh-len wird:

»die Erwartung auszusprcchen/ die Staats-Negierungwerde dem nächsten Landtage einen Gesetz-Entwurf vor-legen/ wodurch die Nechtsverhältnijje der Stromschissfahrtergänzt und regulirt werden.«

Nimmt Jemand über diese Resolution das Wort?

Soll ich dies dahin auslegen/ daß das Haus der Resolu-tion zustimmt?

(Ja!)

Die Resolution ist angenommen.

Für die letzten drei noch vorhandenen Artikel ist wiederder Abgeordnete Bürgers Referent.

In Ansehung des Artikel 67 wiederhole ich die Bemerkung/daß die Regierung dem Abändcrungs-Vorschlage zugestimmthat. Ich frage/ ob über den Artikel 67 das Wort verlangtwird? Ich werde denselben/ wenn keine Abstimmung gefor-dert wird/ für angenommen erachten.

Ich werde unter derselben Voraussetzung dieselbe Annahmein Ansehung des Artikels 68 machen/ bei welchem die Regie-rung ebenmäßig dem Antrage der Kommission ihre Zustimmungertheilt.

Der Artikel 68 in der Fassung der Kommission ist ange-nommen.

Endlich schlägt die Kommission vor/ den Artikel 69 weg-fallen zR lassen. Ich verstehe die Erklärung der KöniglichenRegierung dahin/ daß sie auch damit einverstanden ist, und esliegt danach für diesen Artikel kein Gegenstand der Abstimmungmehr vor.

Die Kommission schlägt sodann auf Seite 478 nochdie Resolution hinter dem Artikel 74 vor:

»die Erwartung auszusprcchen, die Staats-Regierungwerde mit Einführung des Deutschen Handelsgesetzbuches

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